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Förderung von Eigenheimen/Eigentumswohnungen (Neubau/Kauf)

Der Kreis Siegen-Wittgenstein bewilligt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für den Neubau und Kauf von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Die Förderung wird für Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person bereit gestellt. Zudem darf das Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Prüfen Sie, ob für Sie eine Förderung möglich ist, mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsförderung beraten Sie gerne telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich: Sprechzeiten sind Montags - Dienstags und Donnerstags - Freitags von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr.

Eine Beratung zur Eigenheimförderung wird immer dienstags und donnerstags zwischen 13.30 Uhr und 16.00 Uhr angeboten. Die Beratung erfolgt nur nach Terminvereinbarung! Bitte beachten Sie die untenstehende Checkliste für die Erstberatung.

Update Stand Januar 2026: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens im Vorjahr ist das Mittelbudget für das Jahr 2026 bereits zum größten Teil verplant. Neue Anträge aus diesem Jahr können nur nachranging bearbeitet werden. Ob ein in 2026 gestellter Antrag zum Zuge kommt, kann erst im Laufe der Antragsbearbeitung mitgeteilt werden. Es ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen.