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Kfz - Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer (07er Kennzeichen)

Ein rotes Kennzeichen für Oldtimer kann für Fahrzeuge zugeteilt werden, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und die der Darstellung von Oldtimern und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Die Fahrzeuge können auch ohne gültige Betriebserlaubnis an Oldtimerveranstaltungen, und zu Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung genutzt werden. Eine gültige Hauptuntersuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sich regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllt.

Das Kennzeichen kann für ein oder für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Allerdings dürfen niemals mehrere Fahrzeuge gleichzeitig am Verkehr teilnehmen. Über die Verwendung ist ein Fahrtenbuch zu führen. Die Kennzeichen werden befristet und widerruflich zugeteilt.

Hinweis:

Der Hauptzweck dieser Kennzeichen liegt darin, Oldtimerkennzeichen und Oldtimerbesitzer die erleichterte Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen zu ermöglichen. Die Kennzeichen sind nicht für die Nutzung im Alltagsbetrieb vorgesehen. Bei Antragstellung über die Zuteilung der roten Oldtimer-Kennzeichen können mehrere Fahrzeuge, die mit diesem Kennzeichen abwechselnd genutzt werden sollen, angeben werden.

Zuteilung nicht am Schalter:

Die Zuteilung der roten Oldtimerkennzeichen erfolgt nicht am Schalter. Sobald die erforderlichen Antragsunterlagen sowie die behördlichen Auskunftsersuchen vorliegen, erfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung. Anschließend wird die antragstellende Person über das Ergebnis informiert.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Führungszeugnis - Belegart O - (über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Eigentumsnachweis
  • Bei Fahrzeugen, die im Ausland erworben werden, ist ggf. eine technische Prüfung nach Paragraph 21 StVZO und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorzulegen
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für rotes Dauerkennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
  • Gutachten gemäß Paragraph 23 StVZO für jedes Fahrzeug
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht) bei erster Erfassung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Veranstaltungsplan

Sollen zusätzliche Fahrzeuge in die Fahrzeugliste aufgenommen werden, sind die Zulassungsbescheinigungen I und II vorzulegen sowie ein Gutachten nach § 23 StVZO und eine gültige Hauptuntersuchung. Bei Löschung eines Fahrzeuges (zum Beispiel durch Verkauf) ist dies der Zulassungsbehörde zu melden und die Zulassungsbescheinigung Teil I ist entsprechend ändern zu lassen.

Fahrzeuge, die noch zugelassen sind, müssen vor der Eintragung auf das Oldtimerkennzeichen abgemeldet werden. Benötigte Unterlagen

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.