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Führerschein - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Führerscheinanträge können bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten durch die ausbildende Fahrschule erledigt.

Seit dem 19. Januar 2013 werden neu ausgestellte Führerscheine nicht mehr unbefristet, sondern für maximal 15 Jahre ausgestellt. Das Führerscheindokument wird nach 15 Jahren aktualisiert. Daher ist die Vorlage eines neuen Passbildes erforderlich.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Die vorzulegenden Unterlagen, zusätzlich zum Antragsformular, richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:

Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T:
  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang in "Erster Hilfe"
  • Name der Fahrschule
Klassen C1, C1E, C und CE:
  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang in "Erster Hilfe"
  • Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (zum Beispiel durch Hausarzt oder Betriebsarzt) nach Anlage 5 Nummer 1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
  • Name der Fahrschule
  • Nachweis über die Grundqualifikation gemäß Paragraph 4 BKrFQG 
Klassen D1, D1E, D und DE:
  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang in "Erster Hilfe" (nur wenn kein Vorbesitz Klasse C)
  • Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nummer 2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
  • Leistungs-/Reaktionstest gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als ein Jahr)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" (bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • Name der Fahrschule
  • Nachweis über die Grundqualifikation gemäß Paragraph 4 BKrFQG 

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.