Führerschein - Ersatz
Ein Ersatzführerschein wird anstelle eines unbrauchbar gewordenen, verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Führerscheins ausgestellt.Details einblenden
Bei Verlust muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Kreis Siegen-Wittgenstein und vor dem 1. Januar 1999 erworben wurde (möglichst per Fax an die Führerscheinstelle Siegen unter der Nummer 0271 333-1057)
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.