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Führerschein - Ersatz

Ein Ersatzführerschein wird anstelle eines unbrauchbar gewordenen, verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Führerscheins ausgestellt.

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Der Verlust des Führerscheins muss vom Führerscheininhaber persönlich bei der Führerscheinstelle gemeldet werden. Bis zur Fertigstellung eines neuen Kartenführerscheins erteilt die Führerscheinstelle eine befristete, vorläufige Fahrbescheinigung. Sie berechtigt allerdings nicht zum Fahren im Ausland.

Bei Verlust muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Kreis Siegen-Wittgenstein und vor dem 1. Januar 1999 erworben wurde (möglichst per Fax an die Führerscheinstelle Siegen unter der Nummer 0271 333-1057)

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.