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Bescheinigungen

Im Rahmen von Grundstücksverkehrsgeschäften können verschiedene amtliche Bescheinigungen notwendig oder hilfreich sein.

Das Amt 62 als Katasterbehörde stellt auf Antrag Identitätsbescheinigungen (Nachweis, in welchem aktuellen Flurstück oder Flurstücken die Fläche eines untergegangenen Flurstücks liegt), Unschädlichkeitszeugnisse (für die lastenfreie Veräußerung eines Teils eines belasteten Grundstückes ohne Zustimmung des Berechtigten), Bescheinigungen nach Paragraph 1026 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch; Bescheinigung, dass ein Grundstücksteil nicht von einer Grunddienstbarkeit betroffen ist) aus.