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Lernmittelfreiheit

Der Kreis Siegen-Wittgenstein als Schulträger übernimmt anteilig die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel. Lernmittel sind Schulbücher und dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel, die vom Kultusminister genehmigt und an der einzelnen Schule eingeführt sind.

Erziehungsberechtigte und volljährige Schüler müssen sich jedoch mit einem Eigenanteil an den Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln beteiligen. Der aufzubringende Eigenanteil entfällt für Empfängern, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen.