Unterhalt im Rahmen der Hilfe zur Pflege
Wenn Sozialhilfe geleistet wird, stellt der Kreis Siegen-Wittgenstein zugleich fest, ob und inwieweit unterhaltspflichtige Angehörige in Anspruch genommen werden können.Details einblenden
Aufgrund des beschlossenen Angehörigen-Entlastungsgesetzes werden ab 01.01.2020 nur noch Kinder von pflegebedürftigen Eltern zum Unterhalt herangezogen, bei denen das Jahresbruttoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes den Betrag von 100.000,00 € übersteigt.