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Amtsärztliche Leichenschau

Vor der Einäscherung beziehungsweise vor einer Überführung einer verstorbenen Person in das Ausland ist eine zweite, amtsärztliche Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben.

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Der amtsärztliche Dienst führt die gesetzlich vorgeschriebenen Leichenschauen vor der Einäscherung im Krematorium Siegen durch, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Vertraulicher und nichtvertraulicher Teil des Leichenschauscheins (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Obduktionsschein, falls durchgeführt
  • Bei fremdsprachigen Leichenschauscheinen: amtliche Übersetzung