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Trichinenuntersuchung

Das Veterinäramt ist unter anderem auch zuständig für

  • die Entgegenahme, Untersuchung und Abrechnung der Trichinenproben
  • die Ausstellung des Antrags auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen
  • Entgegenahme von Proben zur Untersuchung von Wildschweinen auf die Klassische Schweinepest

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Für einige Tierarten, wie zum Beispiel Schweine, Schwarzwild, Dachse und Pferde, ist im Rahmen der Fleischuntersuchung eine Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben. Dazu wird dem Tierkörper eine Probe, entweder aus dem Zwerchfell oder dem Muskelfleisch aus dem Vorderlauf, entnommen und im Labor in einer Lösung aus Salzsäure und dem Verdauungsenzym Pepsin gerührt (so genanntes «Magnetrührverfahren« oder auch «Verdauungsmethode« genannt).

Bei dieser Methode können mehrere Proben zusammen untersucht werden, bei Hausschweinen beispielsweise bis zu 100 Fleischproben zu je einem Gramm. Das Fleisch wird bei diesem Verfahren verdaut und eventuell vorhandene Trichinenlarven auf diese Weise freigesetzt. Diese werden dann unter dem Mikroskop gesucht. Die Larven können sogar noch leben und sich bewegen.

Werden Larven gefunden, müssen alle Tierkörper noch einmal einzeln untersucht werden und das Fleisch des positiven Tieres wird nicht zum Verzehr zugelassen. Das ist in Deutschland zum Glück aber nur noch sehr selten der Fall.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen - online einreichen

Bestellung von Wildmarken und Wildursprungsscheinen - online einreichen

Ergebnisse der Trichinenuntersuchungen