Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Pferden und Eseln
Wer Equiden (Pferde, Esel) hält, muss diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW anzeigen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein stellt zum Beispiel Bescheinigungen über die Gesundheit von Equiden und deren Transportfähigkeit aus. Diese Zertifikate werden nach der klinischen Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt ausgestellt.Details einblenden
Das Veterinäramt bestätigt die Gesundheit der Pferde und ihre Transportfähigkeit. Des weiteren wird die Zulassung als Transportunternehmen überprüft. Für das Verbringen von Tieren in das Ausland sind vorgeschriebene Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Beauftragte Stelle des Landes NRW für Equidenpässe und Transponder:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
Freiherr-von-Langen-Str. 13
48231 Warendorf
Telefon: 02581 6362-0
Fax: 02581 6362540