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Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

Die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften zu kontrollieren, um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden, Irreführung oder Täuschung zu schützen, ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung des Veterinäramtes.

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Lebensmittelhygienische Kontrollen:
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert und überwacht Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten und in den Verkehr bringen. Die lebensmittelhygienische Kontrolltätigkeit umfasst unter anderem die Überprüfung von baulicher Beschaffenheit (Instandhaltung) und räumlicher Ausstattung, Ordnung und Sauberkeit, Warenpflege (zum Beispiel Temperatureinhaltung), Schädlingsbekämpfung, Personalhygiene.

Gleichzeitig kontrolliert und überwacht die Lebensmittelüberwachung den Verkehr mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.

Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden:
Das Veterinäramt nimmt Bürgerbeschwerden rund um die Bereiche Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren, Kosmetikartikel und Bedarfsgegenstände, die den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen oder den geltenden Hygienevorschriften nicht entsprechen, entgegen.

Beschwerdegründe können zum Beispiel fremdartiger Geruch und Geschmack oder Fremdkörper wie Metallstücke, Insekten oder Gespinste sein.

Mit der Verbraucherbeschwerde hat der Bürger die Möglichkeit, auf Mängel aus seiner Sicht hinzuweisen. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich geäußert werden. Wichtig sind dabei genaue Angaben zum Erzeugnis, welcher Anlass zur Beschwerde führt, die Beschwerdegründe und (wenn vorhanden) der Kaufbeleg und anderes dazugehöriges Informationsmaterial. Sind zum Beispiel noch Reste oder das gesamte beanstandete Erzeugnis vorhanden, dann sollte es zwecks Untersuchung und Abklärung des Beanstandungsgrundes mitgebracht werden.

Probeentnahmen:

Die Lebensmittelüberwachung entnimmt Plan-, Verdachts- und Verfolgsproben.

  • Planproben sind Proben, die entsprechend eines monatlichen Probenplanes zu entnehmen sind. Deren Art und Anzahl ergibt sich unter anderem aus dem Warenkorb, der Einwohnerzahl und der Wirtschaftsstruktur
  • Verdachtsproben werden aufgrund eines hinreichenden Verdachtes (zum Beispiel Abweichungen im Aussehen, fehlende Kennzeichnung) entnommen
  • Sollten Proben beanstandet werden, dienen Verfolgsproben zur Überprüfung, ob festgestellte Mängel behoben wurden


Die entnommenen Proben werden untersucht:

  • zum Beispiel Lebensmittel auf ihre mikrobiologische Unbedenklichkeit (frei von Krankheitserregern, nicht verdorben) und chemische Zusammensetzung, sensorische Beschaffenheit (Geruch, Aussehen, Geschmack etc.) sowie korrekte Kennzeichnung
  • zum Beispiel Obst und Gemüse auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln
  • zum Beispiel Kosmetika und Bedarfsgegenstände auf ihre stoffliche Zusammensetzung

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Einzelhandel

Online-Handel

Handwerk

Verarbeitende Betriebe mit tierischen Lebensmitteln

Marktstände und Verkaufswagen

Jagd

Imkerei

Landwirtschaft und Direktvermarktung

Sonstige Betriebe