Futtermittel
Zum Schutz der Verbraucher kontrolliert die amtliche Futtermittelüberwachung die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln mit dem Ziel,- gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen,
- die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern,
- Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln vorzubeugen und
- Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.
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Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen seit dem 1. Januar 2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt. Die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrag bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (zum Beispiel Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten im Sinne der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
Die für die amtliche Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden überprüfen sowohl die Futtermittelhersteller als auch die Händler, die Transporteure und die Landwirte risikoorientiert und stichprobenartig darauf, ob die futtermittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Prüfer der amtlichen Futtermittelüberwachung kontrollieren in der Regel unangemeldet die Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen ebenso wie die Hersteller von Mischfuttermitteln oder auch Landwirte, die diese Futtermittel verfüttern. Die Kontrollen betreffen die Herstellung und Beschaffenheit der Heimtierfuttermittel ebenso wie Futtermittel für Milchkühe oder Fische.
Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sind nur dann registrierungspflichtig, wenn sie diese Flächen selbst oder durch Dritte im Auftrag bewirtschaften lassen. Werden Futterflächen verpachtet, ist nur der Pächter registrierungspflichtig. Die Verpächter (zum Beispiel Kommunen) sind nicht registrierungspflichtig, weil sie keine Tätigkeiten im Sinne der Futtermittelhygieneverordnung durchführen.
Die für die amtliche Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden überprüfen sowohl die Futtermittelhersteller als auch die Händler, die Transporteure und die Landwirte risikoorientiert und stichprobenartig darauf, ob die futtermittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Prüfer der amtlichen Futtermittelüberwachung kontrollieren in der Regel unangemeldet die Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen ebenso wie die Hersteller von Mischfuttermitteln oder auch Landwirte, die diese Futtermittel verfüttern. Die Kontrollen betreffen die Herstellung und Beschaffenheit der Heimtierfuttermittel ebenso wie Futtermittel für Milchkühe oder Fische.