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Schülerfahrkosten

Alle Schüler der allgemeinbildenden Schulen sowie der Vollzeitbildungsgänge an den Berufskollegs mit Wohnsitz in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe erhalten ein kostenloses SchülerTicket, welches rund um die Uhr im gesamten VGWS-Bereich in sämtlichen Bussen und Bahnen genutzt werden kann.

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Berufskollegs:
Schüler mit Wohnsitz in anderen NRW-Kreisen, die einen Vollzeitbildungsgang beziehungsweise eine Bezirksfachklasse besuchen, haben unter Umständen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Schülerfahrkosten.

Bei vorliegenden Voraussetzungen können Schülerfahrkosten auf Antrag nachträglich übernommen werden. Der dafür notwendige Antrag auf rückwirkende Erstattung von Schülerfahrkosten kann online unter dem unten stehenden Link eingereicht werden.

Lindenschule:
Für die Schüler der Klassen 1 bis 2 der Lindenschule, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, ist ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Ab der Klasse 3 nutzen alle Schüler den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Antrag auf rückwirkende Erstattung von Schülerfahrkosten - online einreichen

Antrag auf rückwirkende Erstattung von Schülerfahrkosten für arbeitslose berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler - online einreichen