Personalangelegenheiten der Lehrer
Das Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein ist allgemein zuständig für die Personalangelegenheiten der Lehrer an Grundschulen.Details einblenden
Für die Personalangelegenheiten der beamteten Lehrer ist - abgesehen von Ausnahmen - die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 47
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0293182-0
Beamtete Lehrkräfte
Für die Personalangelegenheiten der beamteteten Lehrer und Lehrerinnen ist - abgesehen von Ausnahmen - die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Ansprechpartnerin:
Frau Katharina Kleine
Telefon: 02931 82-3247
E-Mail: katharina.kleine@bezreg-arnsberg.nrw.de
Für folgende Ausnahmen bei beamteten Lehrer/Lehrerinnen ist das Schulamt zuständig:
- Abordnungen und Versetzungen innerhalb des Schulamtsbezirks
- Festsetzung und Zahlung von Reisekosten
- Trennungsentschädigung
- Entscheidung über den Umfang von Pflichtstundenermäßigungen
- Genehmigungen Elternzeit / Teilzeit während der Elternzeit
- Nebentätigkeitsgenehmigungen
weitere Personalangelegenheiten:
- Einstellung von Vertretungslehrern
- Einstellung als Lehrer/Lehrerinn
- Adressen der Bezirksregierungen
- Personalrat Grundschulen
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- verschiedene Vordrucke
Beihilfe für Lehrkräfte der Grund-, Haupt- und Förderschulen
Die Beihilfesachbearbeitung für Lehrkräfte der Grund-, Haupt- und Förderschulen wird von
der Kommunalen Versorgungskassen Westflen-Lippe in Münster wahrgenommen.
Kontaktdaten:
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Beihilfekasse
Postfach 8206
Tel.: 0251/ 5916749