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Personalangelegenheiten der Lehrer

Das Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein ist allgemein zuständig für die Personalangelegenheiten der Lehrer an Grundschulen.

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Die Personalangelegenheiten der Lehrer im Angestelltenverhältnis werden im vollen Umfang im Schulamt bearbeitet.

Für die Personalangelegenheiten der beamteten Lehrer ist - abgesehen von Ausnahmen - die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 47
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0293182-0

Beamtete Lehrkräfte

Für die Personalangelegenheiten der beamteteten Lehrer und Lehrerinnen ist - abgesehen von Ausnahmen - die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

Ansprechpartnerin:
Frau Katharina Kleine
Telefon: 02931 82-3247
E-Mail: katharina.kleine@bezreg-arnsberg.nrw.de

 

Für folgende Ausnahmen bei beamteten Lehrer/Lehrerinnen ist das Schulamt zuständig:

  • Abordnungen und Versetzungen innerhalb des Schulamtsbezirks
  • Festsetzung und Zahlung von Reisekosten
  • Trennungsentschädigung
  • Entscheidung über den Umfang von Pflichtstundenermäßigungen
  • Genehmigungen Elternzeit / Teilzeit während der Elternzeit
  • Nebentätigkeitsgenehmigungen

 

weitere Personalangelegenheiten:

Beihilfe für Lehrkräfte der Grund-, Haupt- und Förderschulen

Die Beihilfesachbearbeitung für Lehrkräfte der Grund-, Haupt- und Förderschulen wird von
der Kommunalen Versorgungskassen Westflen-Lippe in Münster wahrgenommen.

Kontaktdaten:
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Beihilfekasse
Postfach 8206
Tel.: 0251/ 5916749