Landschaftspflegemaßnahmen
Landschaftspflegemaßnahmen betreffen den Umbau und Entfernung von nicht standortgerechten Waldbeständen.In den letzten Jahrzehnten sind auf vielen Flächen im Kreisgebiet Nadelgehölze, insbesondere Fichten, angepflanzt worden. Die meist dichten Nadelholzbestände weisen nur eine geringe bis gar nicht vorhandene Kraut- und Strauchschicht auf und bieten nur wenigen Tieren einen Lebensraum. Die Nadelholzbestände liegen oft in Form von Querriegeln im Tal und wirken sich auch negativ auf das Landschaftsbild aus. Zugleich bewirken die Nadeln eine Versauerung des Bodens, was sich zusätzlich zur Beschattung negativ auf angrenzende Bäche auswirkt.
Details einblenden
Zur Entfernung dieser Bestände führt der Kreis Siegen-Wittgenstein seit mehr als zehn Jahren Maßnahmen zur Freistellung der Flächen von standortfremden Beständen durch. Ziel ist die Entfernung der Nadelholzbestände beziehungsweise der standortfremden Laubgehölze (Pappeln, Roteichen), um wieder naturnahe artenreiche Biotope wie Grünland, Sukzessionsflächen oder naturnahe Laubwaldbestände zu entwickeln.
Hierzu werden mit dem Eigentümer Verträge über eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren oder für unbefristete Zeit über die Beseitigung der Gehölze abgeschlossen. Der Eigentümer bekommt eine Entschädigung, die sich zusammensetzt aus dem Bestandswert der Fläche (Wert der Bäume) und der Bodenbruttorente (Nutzungsausfall während der Vertragslaufzeit).
Weiterhin werden im Rahmen der Eingriffsregelung Nadelholzbestände in standortgerechte Laubwälder umgewandelt. Die Umwandlung gilt dann als Ausgleichs- beziehungsweise Ersatzmaßnahme, da sie eine ökologische Optimierung bewirkt.
Beispiele für bislang durchgeführte Maßnahmen sind zum Beispiel die Bärenkaute in Erndtebrück, die Ginsberger Heide in Hilchenbach, Teilflächen des Süselbergs in Freudenberg, das obere Edertal und das Langenfelder Bachtal in Hilchenbach sowie das Elberndorfer Bachtal in Erndtebrück. Auf diesen Flächen haben sich nach Umsetzung der Maßnahme wieder naturnahe artenreiche Biotope entwickelt. Zum Teil unterliegen sie einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung durch Mahd oder Beweidung.
Folgende weitere Maßnahmen werden bei Bedarf durch die untere Landschaftsbehörde durchgeführt:
- Bekämpfung von Neophyten
- Pflege von Obstwiesen
- Anlage von Biotopen
- Baumpflanzungen
- Renaturierung von Teichanlagen
Hierzu wird teilweise der Landschaftspflegetrupp des Kreises Siegen-Wittgenstein eingesetzt.