Tierveranstaltungen
Viehausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art sind dem Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen.
Internationale Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen müssen ebenfalls mindestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.
Gewerbliche Tierausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen eine tierschutzrechtliche Genehmigung.