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Tierveranstaltungen

Viehausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art sind dem Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen.

Internationale Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen müssen ebenfalls mindestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.

Gewerbliche Tierausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

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