Rechtliche Betreuung
Die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung
Für eine volljährige Person kann aufgrund einer Krankheit oder Behinderung eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, wenn sie vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Eine rechtliche Betreuung kann auf eigenen Wunsch oder durch Anregung Dritter eingerichtet werden. Durch das zuständige Betreuungsgericht wird im Rahmen des Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist.
Rechtliche Betreuer unterliegen der Überwachung durch das Betreuungsgericht und haben in den festgelegten Aufgabenbereichen nach den Wünschen der bzw. des Betreuten zu handeln. Zum rechtlichen Betreuer kann eine Person bestellt werden, die die Betreuung ehrenamtlich führt, z.B. aus dem sozialen Umfeld. Findet sich hierfür keine geeignete Person, wird ein Berufsbetreuer bestellt, der gegebenenfalls bezahlt werden muss. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, wird die Betreuung beendet.