Tiergesundheit - Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aktuelles Ausbruchsgeschehen in Siegen-Wittgenstein (02.07.2025):
Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet und der Befund vom Nationalen Referenzlabor bestätigt worden. Somit ist ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auch im Kreis Siegen-Wittgenstein amtlich bestätigt.
Da der Fundort des Wildschweines in der bisherigen sogenannten Infizierten Zone liegt, bleiben die Regelungen der Allgemeinverfügung bezüglich Jagd, Schweinehaltung und Verhalten in Wald und Flur unverändert bestehen.
Um den bestmöglichen Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region zu erlangen, arbeiten Veterinäramt, Landesbehörde und Ministerium dabei eng zusammen und stehen in permanentem Austausch.
Situation 2024
Seitdem Mitte Juni 2024 in Hessen das erste Wildschwein (Nähe Groß-Gerau) positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde, hält die virusbedingte Tierseuche alle Beteiligten in Atem. Nun ist die Afrikanische Schweinepest (beim Wildschwein) im Kreis Olpe angekommen und damit nahe an den Kreis Siegen-Wittgenstein gerückt. Einige Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein befinden sich, vom Erstausbruch ausgehend, in der sogenannten Infizierten Zone.
Die Infizierte Zone erstreckt sich um den Fundort des ersten positiv auf ASP getesteten Wildschweines im Kreis Olpe. In diesem Radius gelten ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung verschiedene Regelungen.
- Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Siegen-Wittgenstein - Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen
- Anleitung Suchfunktion zur interaktiven Karte der infizierten Zone
Folgender Link enthält eine interaktive Karte mit Suchfunktion (beachten Sie hierzu die "Anleitung zur Suchfunktion" oben):
Das Veterinäramt ist bei Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der ASP im Nachbarkreis unter der ASP-Hotline 0271/333-1120 oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten über die Leitstellen der Polizei und Feuerwehr zu erreichen.
Das Auffinden kranker oder verendeter Wildschweine kann per E-Mail unter Angabe des Fundortes (Koordinaten, Kontaktdaten des Meldenden) an wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de gemeldet werden.
Infizierte Zone der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und des Hochsauerlandkreises
Allgemeinverfügung zum verstärken Monitoring der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen außerhalb der infizierten Zone im Kreis Siegen-Wittgenstein
Zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen wurde eine Allgemeinverfügung zum verstärkten Monitoring erlassen. Diese Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen der Verfügung werden Überwachungsmaßnahmen intensiviert und konkrete Vorgaben für die Beprobung von Wildschweinen festgelegt. Jagdausübungsberechtigte haben von jedem erlegten, verendeten oder verunfallten Wildschwein aus dem o. g. Gebiet eine Blutprobe zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest zu entnehmen, mittels einer Wildmarke zu kennzeichnen und mit dem dazugehörigen Probenbegleitschein dem Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein zuzuleiten. In Fällen, bei denen kein Blut mehr zu gewinnen ist, hat die Probennahme von Organmaterial nach näherer Anweisung durch das Veterinäramt zu erfolgen.
Folgender Link enthält eine interaktive Karte des Kreises Siegen-Wittgenstein mit Suchfunktion (beachten Sie hierzu die "Tipps und Tricks" unten):
- Interaktive Karte des Kreises Siegen-Wittgenstein und seine infizierten Zonen
- Tipps und Tricks für die Karte
Allgemeines zur Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wild- und Hausschweine. Der Erreger ist das ASP-Virus. Dieses verursacht nach einer Inkubationszeit von ca. 4 Tagen eine hochfieberhafte Allgemeinerkrankung, an der die betroffenen Tiere in der Regel innerhalb einer Woche versterben.
Schweine infizieren sich sowohl direkt (über Tier-Tier-Kontakt) als auch indirekt über Personen, Gegenstände oder Lebensmittel, die aus kontaminiertem Schweinefleisch hergestellt wurden.
Umfassende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stellt das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut; FLI) auf seiner Internetpräsenz zur Verfügung.
Details einblenden
Zunächst nur in Afrika verbreitet, konnte sich die ASP nach ihrer Einschleppung auf dem europäischen Kontinent 2007 sukzessive weiter ausbreiten. Ab dem Jahr 2014 bis zum heutigen Datum wurde die ASP in mehreren europäischen Regionen nachgewiesen, darunter dem gesamten Baltikum, Polen, Ungarn, Tschechien und auf dem Balkan. Im September 2018 wurden erstmals Fälle in der belgischen Wildschweinpopulation bestätigt.
Informationen für Jäger
Da das Virus in betroffenen Gebieten in der Wildschweinpopulation zirkuliert, kommt Jägern, Förstern und Waldarbeitern eine Schlüsselrolle in der ASP-Bekämpfung zu.
Um eine Weiterverbreitung der Seuche effektiv eindämmen zu können, ist es essentiell, deren Einschleppung möglichst früh zu erkennen.
Daher ist jeder Jäger aufgerufen, verdächtige Stücke zu melden. Insbesondere Fallwild und klinisch auffälliges Wild sollten unbedingt beprobt werden.
Zur Unterstützung der flächendeckenden Bejagung von Wildschweinen wird die Trichinenuntersuchungsgebühr für alles Schwarzwild in NRW bis auf weiteres vom Land übernommen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem ASP-Informationsschreiben für die Jägerschaft des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
- PDF-Datei: (23 kB)
Informationen für Schweinehalter
Schweinehalter sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, damit ihr Tierbestand vor Tierseuchen geschützt ist.
Das bedeutet:
Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen nach Schweinehaltungs-Hygieneverordnung müssen unbedingt eingehalten werden.
Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten.
Um im Tierseuchenfall entschädigungsberechtigt zu sein, muss der Betriebsinhaber zudem seinen Meldeverpflichtungen gegenüber der Tierseuchenkasse NRW nachkommen.
Informationen für Verbraucher
Die ASP ist keine Zoonose, das heißt für den Menschen besteht keine Gefahr einer Übertragung durch Schweinefleisch oder daraus hergestellte Produkte.
Der Mensch spielt allerdings eine wichtige Rolle bei der Weiterverbreitung von ASP in bisher noch nicht betroffene Gegenden. Bei einer Reihe von Ausbrüchen ist ein Zusammenhang mit der Aufnahme von kontaminierten Schweinefleischprodukten oder Speiseabfällen durch Wildschweine wahrscheinlich.
Für Sie als Verbraucher heißt das:
Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsorgung von Speiseabfällen, insbesondere wenn diese Schweinefleischprodukte enthalten. Bitte füttern Sie keine Wildschweine!