Fördermöglichkeiten bei der Sanierung und Erhaltung von Baudenkmälern
Kommunale Förderung
Denkmalpflegemittel der Kommunen und des Kreises:
Förderung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Erhaltung und Sanierung privater Baudenkmäler (Pauschalzuweisungen des Landes NRW). Es werden maximal 30 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen gefördert. Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Unteren Denkmalbehörden und der Kreis Siegen Wittgenstein als Obere Denkmalbehörde.
Landschaftsverband
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe stellt für Denkmalpflegemaßnahmen jährlich Fördermittel bereit, die auf Antrag für eingetragene Baudenkmäler bewilligt werden. Entsprechend den Aufgaben des Amtes werden diese Mittel vorzugsweise bei deren Vorbereitung (Voruntersuchung, Bauaufnahme und ähnliche) eingesetzt.
Für weitere Informationen siehe LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen:
www.lwl.org/LWL/Kultur/WAfD/
Förderung des Landes NRW
Denkmalförderung im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung:
Nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung“ (SMBl. NW. 7817) des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ein schließlich baulicher Gestaltungselemente an Einzelobjekten oder Ensembles gefördert werden. Gefördert werden landschaftsprägende Gehöftgruppen und Einzelhöfe mit erhaltenswerter Bausubstanz in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern.
Ansprechpartner:
Thomas Jung
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 33
Hermelsbacher Weg 15
57072 Siegen
Telefon 02931 825536
E-Mail:thomas.jung@bezreg-arnsberg.nrw.de
Denkmalförderung im Rahmen der Stadterneuerung
Als städtebauliche Einzelvorhaben können Baudenkmäler gefördert werden, wenn es sich um Vorhaben von erheblicher städtebaulicher Bedeutung handelt und diese sich in ein städtebauliches Konzept einfügen. Das Vorhaben muss in einem ausgewiesenem Sanierungsgebiet liegen.
Denkmalförderung der NRW.Bank
Zinsgünstige Darlehen zur Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützen, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden. Förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung, die nach Art und Umfang zur Erhaltung, Nutzung und Modernisierung des Wohngebäudes und des privaten Umfelds geeignet sind.
Ansprechpartner:
Astrid Pohl
Fachservice Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Koblenzer Str. 73
57072 Siegen
Tel. 0271 333-1944
E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de
Denkmalförderung des Bundes
Der Bundesminister des Innern stellt jährlich zur Erhaltung und zum Wiederaufbau von Baudenkmälern mit besonderer nationaler kultureller Bedeutung Mittel bereit. Die Mittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Erhaltungsaufwendungen gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist ein Gutachten des Denkmalpflegeamtes, aus dem die besondere nationale Bedeutung hervorgeht, ferner die Befürwortung des Landes und eine Landesbeteiligung in Höhe der Bundeszuwendung.
NRW Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege
Auf Antrag von Vereinen (es werden keine Einzelpersonen gefördert), die sich um die Erhaltung eines Objektes in Eigeninitiative bemühen, kann die Stiftung Denkmäler erwerben, Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Sicherung unterstützen und die denkmalgerechte Nutzung fördern. Für weitere Informationen siehe www.nrw-stiftung.de.
Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur
Zielgruppe sind Eigentümer von Industriedenkmälern. Die Stiftung übernimmt das Eigentum an Grundstücken mit aufstehenden Industriedenkmälern bei Bereitstellung eines Betrages in Höhe der ersparten Abbruchkosten. Für weitere Informationen siehe www.industriedenkmal-stiftung.de.
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Zuwendungen können für alle Arten von schützenswerten Kulturdenkmälern gewährt werden: Baudenkmäler, Industrie-und Technikdenkmäler, historische Gartenanlagen und Friedhöfe sowie archäologische Denkmäler. In Ausnahmefällen kann sich die Förderung auch auf Grabdenkmäler und andere Kleindenkmäler, bewegliche Kulturdenkmäler – wie Ältäre und Skulpturen – beziehen. Zielgruppe sind gemeinnützige Einrichtungen, Kirchengemeinden und Privatpersonen. Förderinstrumente sind zweckgebundene Zuschüsse, im Ausnahmefall Übernahme von Denkmälern in das Eigentum der Stiftung. Für weitere Informationen siehe www.denkmalschutz.de.
Erhöhte steuerliche Abschreibung
Werden Denkmäler saniert und vermietet oder auch selbst genutzt, können die gesamten Modernisierungskosten auf bis zu zwölf Jahre mit einem Satz von 7 bis 9 Prozent jährlich steuerlich abgeschrieben werden.
Grundsteuerbefreiung
Für Bau- und Bodendenkmäler ist die Grundsteuer gemäß Paragraph 32 Grundsteuergesetz zu erlassen, wenn der jährliche Rohertrag aus dem Denkmal in der Regel unter den jährlichen Kosten liegt. In Betracht kommt auch ein teilweiser Grundsteuererlass, wenn nur selbständig nutzbare Teile (zum Beispiel Gebäudeflügel) geschützt sind.
Erbschaftssteuerbefreiung
Denkmalgeschützte Grundstücke sind unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Paragraph 13 Nummer 2 Erbschaftsteuergesetz ganz oder teilweise von der Erbschaftsteuer befreit. Auskunft erteilt hier das Finanzamt.