Grundlehrgang Böller
Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Böllerpulver zum Böllerschießen
Termine
03.04.2025 - 04.04.2025
18.09.2025 - 19.09.2025
Gebühren
Teilnehmergebühr: 500,00 €
Prüfungsgebühr: 15,00 €
Zulassungsbedingungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV
- Vollendung des 21. Lebensjahres oder Ausnahme vom Alterserfordernis gem. §27 Abs. 5 SprengG
Lehrgangsziele
Die Fachkunde wird für folgende Tätigkeiten vermittelt:
- Verwenden von Böllerpulver zum Böllern (Handböller, Standböller, Böllerkanone)
- - Aufbewahren, Verbringen und Vernichten
- innerhalb der Betriebsstätte: Transport, Überlassen und Empfangnahme
- Erwerben von Böllerpulver
Es wird keine Fachkunde für die nachstehenden Tätigkeiten vermittelt:
- das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- das Vorderladerschießen
- Sprengarbeiten jeglicher Art
- das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen von explosionsgefährlichen Stoffen
- den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen oder Gegenständen, unter anderem Fachkunde-Salutböllern