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Altkreis Wittgenstein bis 1975

Wappen

Vom 6. April 1966 bis zur Auflösung des Kreises 1974 trug der Kreis Wittgenstein das Wappen der im Jahre 1360 ausgestorbenen Grafen zu Wittgenstein; das Wappenschild in Silber (Weiß) zeigt zwei schwarze Pfähle. Dieses Wappen wurde am 1. Oktober 1999 in das Wappen des Kreises Siegen-Wittgenstein übernommen.

Kreisgeschichte Altkreis Wittgenstein

Das 19. Jahrhundert

um 1816
Bericht des Oberpräsidenten Vincke über die Zustände in Wittgenstein.

19. Juli 1816
Übergabe der Hoheitsgewalt in den Grafschaften Sayn-Wittgenstein an den Vertreter Preußens.

14. März 1817
Umbenennung des Kreises Berleburg in den Kreis Wittgenstein.

1. Juli 1817
Justizamtmann Jost wird erster preußischer Landrat.

1825
Brand in Berleburg.

1832
Gründung des landwirtschaftlichen Kreisvereins.

1839
Ablösegesetz über die Besitzverhältnisse in Wittgenstein.

31. Oktober 1841
Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen. Die 16 unteren Verwaltungsbezirke werden durch die fünf Ämter Girkhausen, Berghausen, Erndtebrück, Banfe und Arfeld ersetzt.

1848 und 1849
Revolution

1850 bis 1860
Straßenbau: Biedenkopf-Kreuztal, Leimstruth-Berleburg, Banfetalstraße.

18. Januar 1871
Gründung des Deutschen Reichs.

1. Januar 1874
Inkrafttreten der preußischen Kreisordnung vom 18. Dezember 1872. Die Kreisordnung galt formal bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

1880 bis 1890
Bau der Eisenbahnlinie Cölbe-Kreuztal (1888 Eröffnung der Strecke bis Erndtebrück).

1883
Eröffnung der Bahnlinie Kreuztal-Marburg.

31. Juli 1886
Kreisordnung für die Provinz Westfalen. Danach bildete jeder Kreis neben seiner Eigenschaft als staatlicher Verwaltungsbezirk auch einen Kommunalverband mit eigenen Rechten einer Selbstverwaltungskörperschaft. Als verfassungsmäßige Organe wurden Kreistag, Kreisausschuss und Landrat eingeführt. Der Kreistag wurde nun in den Ständen von der Vertretung, in den Landgemeinden von den Wahlverbänden der unmittelbaren Steuerzahler und der größeren Grundbesitzer gewählt.

Der Kreistag hatte als Vertretung des Kreises über die Angelegenheiten des Kommunalverbandes zu beschließen und der von ihm gewählte Kreisausschuss neben seiner vorbereitenden Tätigkeit für den Kreistag an den Geschäften der Kreisverwaltung mitzuwirken. Den Vorsitz im Kreistag wie im Kreisausschuss führte der Landrat, der weiterhin sowohl Leiter der staatlichen Verwaltung als auch des Kommunalverbandes war.

1890 bis 1900
Anfänge des Fremdenverkehrs

 

Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts

1914 bis 1918
Erster Weltkrieg

9. November 1918
Ausrufung der Republik.

11. November 1918
Waffenstillstand

11. August 1919
Weimarer Verfassung. Erste demokratische Kreisverfassung, das heißt der Kreistag wird in direkter Volkswahl gewählt.

1920 bis 1930
Elektrifizierung in Wittgenstein.

15. September 1932
Auflösung der fünf Ämter (Girkhausen, Berghausen, Erndtebrück, Banfe, Arfeld) und Bildung der Amtsverbände Berleburg, Erndtebrück und Laasphe.

30. Januar 1933
Machtergreifung Adolf Hitlers.

30. Januar 1933
Bekanntmachung der Deutschen Gemeindeordnung. Einführung des Führerprinzips.

9. November 1938
Reichspogromnacht

1. September 1939
Beginn des Zweiten Weltkriegs mit dem Angriff auf Polen.

8. Mai 1945
Kapitulation der Wehrmacht beendet den Zweiten Weltkrieg. Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches ging sämtliche deutsche Staatsgewalt unter. Als einziger Teil der öffentlichen Verwaltung blieben die kommunalen Gebietskörperschaften übrig, von denen sich in der Folge die ersten Ansätze zur Rückkehr in geordnete Lebensverhältnisse, für den Wiederaufbau und die Erneuerung der Demokratie in Deutschland vollzogen.

1. April 1946
Inkrafttreten der Revidierten Deutschen Gemeindeordnung aufgrund einer Verordnung der Britischen Militärregierung. An der Spitze der Kreisverwaltung steht nun der Oberkreisdirektor. Der Landrat ist nur noch ehrenamtlicher Repräsentant des Kreises und Vorsitzender des Kreistages.

1945 bis 1948
Trümmerbeseitigung

1948
Währungsreform

23. Mai 1949
Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts (bis 1974)

1950 bis 60
Eingliederung der Ostvertriebenen.

1952
Inkrafttreten der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

21. Juli 1953
Inkrafttreten der Landkreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

1964
Gründung des Naturpark Rothaargebirge.

5. November 1974
Sauerland/Paderborngesetz. Die Kreise Siegen und Wittgenstein werden zum 1. Januar 1975 aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Kreis Siegen.