Grundlehrgang Großfeuerwerke
Grundlehrgang Abbrennen von Feuerwerken
Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken
Termine
Montag, 13.03. - Samstag, 18.03.2023 (abgesagt)
Montag, 23.10. - Samstag, 28.10.2023
Gebühren
Teilnehmergebühr 700,00 €
Prüfungsgebühr 15,00 €
Zulassungsbedingungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß §34 der 1. SprengV
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Nachweise über eine Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von mindestens 20 nach § 23 Absatz 3 1. SprengV angezeigten Feuerwerken unter Verwendung verschiedener pyrotechnischer Gegenstände. Dabei müssen in jedem Fall pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 (zum Beispiel Kugel-, Zylinderbomben und Raketen) verwendet worden sein.
- Die Mitwirkung an den genannten Feuerwerken muss
- im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Feuerwerken und
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.
Die Nachweise hierzu müssen durch die für das jeweilige Feuerwerk verantwortliche Person nach § 19 SprengG ausgestellt sein und sollen dem Muster der Anlage A 3 entsprechen.
Wiederholungslehrgang Abbrennen von Feuerwerken
Termine
Freitag, 28.04.2023
Freitag, 29.09.2023
Lehrgangsgebühren
Teilnehmergebühr 400,00 €
Lehrgangsvoraussetzungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. §34 der 1. SprengV
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grund- oder Sonderlehrgang, insbesondere
- Grundlehrgang „Abbrennen von Feuerwerken“
- Grundlehrgang „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater“
- Sonderlehrgang „Spezialeffekte für szenische Darstellungen“ oder einem Wiederholungslehrgang „Verwenden von Pyrotechnik“
jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre vor Lehrgangsbeginn.
- Der Nachweis ist durch Vorlage
- eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag, jeweils für eine der o. g. Tätigkeiten oder
- des Fachkundezeugnisses für einen der in Nummer 1 genannten Lehrgänge bzw. der Teilnahmebescheinigung für einen Wiederholungslehrgang „Verwenden von Pyrotechnik“ zu erbringen.