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Grundlehrgang Böller

Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Böllerpulver zum Böllerschießen

Termine

auf Anfrage

Gebühren
Teilnehmergebühr 350,00 €
Prüfungsgebühr      15,00 €

Zulassungsbedingungen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV
  • Vollendung des 21. Lebensjahres oder Ausnahme vom Alterserfordernis gem. §27 Abs. 5 SprengG

Lehrgangsziele

Die Fachkunde für folgende Tätigkeiten wird vermittelt:

  1. Verwenden von Böllerpulver zum Böllern (Handböller, Standböller, Böllerkanone)
  2. - Aufbewahren, Verbringen und Vernichten
    - innerhalb der Betriebsstätte: Transport, Überlassen und Empfangnahme
    - Erwerben von Böllerpulver

Keine Fachkunde wird z. B. vermittelt für:

  • das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • das Vorderladerschießen
  • Sprengarbeiten jeglicher Art
  • das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen von explosionsgefährlichen Stoffen
  • den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen oder Gegenständen, unter anderem Fachkunde-Salutböllern