Grundlehrgang Böller
Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Böllerpulver zum Böllerschießen
Termine
auf Anfrage
Gebühren
Teilnehmergebühr 350,00 €
Prüfungsgebühr 15,00 €
Zulassungsbedingungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV
- Vollendung des 21. Lebensjahres oder Ausnahme vom Alterserfordernis gem. §27 Abs. 5 SprengG
Lehrgangsziele
Die Fachkunde für folgende Tätigkeiten wird vermittelt:
- Verwenden von Böllerpulver zum Böllern (Handböller, Standböller, Böllerkanone)
- - Aufbewahren, Verbringen und Vernichten
- innerhalb der Betriebsstätte: Transport, Überlassen und Empfangnahme
- Erwerben von Böllerpulver
Keine Fachkunde wird z. B. vermittelt für:
- das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- das Vorderladerschießen
- Sprengarbeiten jeglicher Art
- das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen von explosionsgefährlichen Stoffen
- den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen oder Gegenständen, unter anderem Fachkunde-Salutböllern