Sonderlehrgang Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen
Termine
auf Anfrage
Gebühren
Teilnehmergebühr 800,00 €
Prüfungsgebühr 15,00 €
Diese Lehrgänge enden mit einer Püfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis odr des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an mindestens 16 Bauwerks-, Bauwerksteilsprengungen
- Nach § 34 (3) 1. SprengV wird zu einem Sonderlehrgang nur zugelassen, wer an einem ensprechenden Grundlehrgang teilgenommen hat