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Wenn Sie bei Ihrem Kind Sprachauffälligkeiten feststellen und den Eindruck haben, dass besonderer Förderbedarf gegeben ist, steht die Schulleitung der Lindenschule Ihnen gerne für Gespräche und Informationen zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit können Sie die Schule gleich einmal kennen lernen.

Eine direkte Anmeldung ist nicht möglich, da es sich bei der Lindenschule um eine Förderschule handelt. Wenn Eltern, Lehrkräfte der Grundschule, Erzieherinnen oder Therapeuten den Hinweis auf besonderen Förderbedarf geben, muss dieser zunächst überprüft werden.

Die Überprüfung geschieht im Rahmen des AO-SF. Die Abkürzung bedeutet: A = Ausbildungs O = Ordnung S = sonderpädagogische F = Förderung

Einen notwendigen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen die Erziehungsberechtigten (über die zuständige Grundschule) oder die Grundschule.

Genauere Informationen finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/SF/AO_SF.pdf