Informationen zum Coronavirus
Aktuelle 7-Tages-Inzidenz laut RKI: 72,9 (Stand: 01.03.21/00:00 Uhr)
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Corona-Situation in der Region / Anträge zur vorgezogenen Impfung aus medizinischen Gründen können jetzt gestellt werden / Impfzentrum weitet Öffnungszeiten aus: Ab 1. März von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet / Täglich bis zu 500 Impfungen geplant
Anträge auf Einzelfallentscheidung zur vorgezogenen Coronaschutzimpfung aus medizinischen Gründen
Ab sofort können Personen, die aus medizinischen Gründen eine vorgezogene Coronaschutzimpfung erhalten möchten, einen entsprechenden Antrag stellen.
Der Antrag kann formlos per Post an den Kreis Siegen-Wittgenstein, Impfantrag, Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen, per Mail an impfantrag@siegen-wittgenstein.de gesendet oder hier online gestellt werden.
Dem Antrag müssen begründete (fach-)ärztliche Zeugnisse der behandelnden Ärzte beigefügt werden. Aus den Zeugnissen muss sich zweifelsfrei ergeben, dass die antragstellende Person ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat. Die mit dem Antrag vorgelegten individuellen ärztlichen Zeugnisse müssen nach Inkrafttreten der CoronaImpfV vom 8. Februar 2021 ausgestellt sein.Aktuelle Pressemitteilungen des Kreises Siegen-Wittgenstein im Rahmen der Corona-Pandemie
- Aktuelle Meldung: Ein Todesfall am Wochenende / 7-Tages-Inzidenz laut RKI bei 72,9 (01.03.21/10:15 Uhr)
- Aktuelle Meldung: Impfzentrum lädt gezielt per Mail zur Online-Anmeldung ein: Für weitere Personen- und Berufsgruppen jetzt Corona-Schutzimpfung möglich (26.02.21/15:15 Uhr)
- Aktuelle Meldung: Veränderungen im Impfzentrum ab 1. März: Bis zu 500 Impfungen täglich / Öffnungszeiten von 8:00 bis 20:00 Uhr (26.02.21/15:45 Uhr)
Am Ende dieser Seite finden Sie ein Meldungsarchiv mit den bisherigen Pressemitteilungen des Kreises im Rahmen der Corona-Pandemie.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Siegen-Wittgenstein
Die Anmeldung erfolgt am besten über die Internetseite www.116117.de, sind aber auch telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 116 117 02 möglich. Ein Besuch im Impfzentrum ohne vorherige Terminvereinbarung kann unter keinen Umständen erfolgen!
Stand der Coronaschutzimpfung in Deutschland
Jetzt Corona-Warn-App runterladen:
Rechtsverordnungen der Landesregierung NRW (Update: 22.02.21)
Rechtsverordnungen der Landesregierung
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) (Vom 7. Januar 2021 / In der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung)
- Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (QuarantäneverordnungNRW) (Vom 12. Februar 2021)
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) (Vom 7. Januar 2021 / In der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung)
- Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft (CoronaFleischwirtschaftVO) (Vom 8. Januar 2021 / In der ab dem 14. Februar 2021 gültigen Fassung)
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten (Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen - CoronaEinrVO NRW) (Vom 15. Januar 2021 / In der ab dem 27. Februar 2021 gültigen Fassung)
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen eingeschränkten Bewegungsradius in Regionen mit erhöhten Infektionszahlen (Coronaregionalverordnung – CoronaRegioVO) (Vom 11. Januar 2021 / In der ab dem 19. Januar 2021 gültigen Fassung)
- Begründung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen eingeschränkten Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten in Regionen mit erhöhter Infektionszahlen (Coronaregionalverordnung - CoronaRegioVO) (vom 11. Januar 2021)
- Anlage »Hygiene- und Infektionsschutzstandards« zur CoronaSchVO NRW (Fassung ab dem 17. Oktober 2020)
- Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern, Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationären Einrichtungen der Pflege, ambulanten Pflegediensten, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen(Coronatestungsverordnung -CoronaTestVO / Stand: 19. Februar)
- Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) (Stand: 25. Januar 2021)
Aktuelle Allgemeinverfügungen der Stadt Siegen
Allgemeinverfügungen der Stadt Siegen
- Allgemeinverfügung der Stadt Siegen zur Festlegung von weiteren Bereichen in der Siegener Innenstadt, in denen eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht (gültig ab 11.01.21)
- Allgemeinverfügung der Stadt Siegen zur Festlegung von weiteren Bereichen in der Siegener Innenstadt, in denen eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht (gültig ab 21.12.20)
- Allgemeinverfügung der Stadt Siegen zur Festlegung von weiteren Bereichen in der Siegener Innenstadt, in denen eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht (gültig ab 17.11.20)
- Allgemeinverfügung der Stadt Siegen über die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske im Bereich der Siegener Innenstadt und des Einkaufszentrums Weidenau (gültig ab 02.11.20)
Informationen für Reiserückkehrer
Informationen für Ein – und Rückreisende nach NRW aus ausländischen Risikogebieten (Stand 27.02.2021)
Grundlage
Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen (CoronaEinrVO NRW) vom 15.01.2021 sowie die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) vom 13.01.2021 und die Coronavirus-Schutzverordnung (CoronaSchV) vom 29.01.2021 des Bundesministeriums für Gesundheit.
Bei Einreisenden, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Ausland aufgehalten haben, wird unterschieden, ob die Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet, aus einem Hochinzidenzgebiet oder aus einem anderen Risikogebiet nach Deutschland erfolgt.
Virusvariantengebiet bedeutet, dass hier bereits veränderte Viren nachgewiesen wurden. In einem Hochinzidenzgebiet ist die Ansteckungshäufigkeit nachweislich deutlich höher als in den als Risikogebiet bezeichneten Ländern.
Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste aller Risikogebiete unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Je nach Risikogebiet gibt es verschiedene Pflichten und Ausnahmeregelungen von Einreisenden in Bezug auf die Anmeldepflicht, Test- und Nachweispflicht und die Absonderungspflicht (Quarantäne).
Anmeldepflicht
Einreisende aus allen oben genannten Gebieten sind bundesweit verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter (www.einreiseanmeldung.de) anzumelden (weitere Infos dazu hier). Nach Angabe aller notwendigen Informationen erhält der Einreisende eine PDF-Datei als Bestätigung. Diese Bestätigung wird durch den Beförderer kontrolliert.
Sollte in Ausnahmefällen eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, muss stattdessen eine vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden.
Ausnahmen von der Anmeldepflicht gelten nur für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und für Einreisende aus anderen Risikogebieten (z.B. Durchreisende, Grenzverkehr unter 24 Stunden), nicht aber für Einreisende aus einem Virusvarianten-Gebiet.
Test- und Nachweispflicht und Quarantäne
Alle Tests im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 müssen den Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die auf der Internetseite https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht sind, erfüllen. Grundsätzlich gilt als Test-Nachweis ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache.
PCR-Tests müssen von medizinisch-geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. PoC-Schnelltest (Antigen-Tests) müssen von einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden, der zu Vornahme eines PoC-Schnelltestes befugt ist und eine Bescheinigung über das Ergebnis zu erteilen hat und auf dem Testzertifikat die Bezeichnung des verwendeten Tests benennt. Die Tests sind für Ein- und Rückreisende aus allen Risikogebieten immer kostenpflichtig.
Wer aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss sich dort schon vor der Abreise testen lassen und sich nach Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von zehn Tagen in Quarantäne begeben. Ferner ist der bei Einreise mitzuführende negative Test-Nachweis unverzüglich dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt unaufgefordert vorzulegen. Der Test-Nachweis darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.
Die genannte zehntägige Absonderungspflicht (Quarantäne) kann vorzeitig frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise durch einen weiteren negativen Test beendet werden. Dieser Testnachweis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Treten innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust auf, muss das örtlich zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Seit dem 30. Januar 2021 gilt darüber hinaus ein Beförderungsverbot für den Bahn-, Bus,- Schiffs- oder Flugverkehr aus Virusvariantengebieten nach Deutschland (mit mehreren Ausnahmen).
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss bei Einreise ebenfalls einen Testnachweis mitführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen. Der Test-Nachweis muss die gleichen Voraussetzungen wie bei Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten, erfüllen. Somit besteht keine Quarantäneverpflichtung mehr, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Wer hingegen ohne Testergebnis einreist, muss sich in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Wer aus einem anderen Risikogebiet im Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreist (also weder Virusvarianten- noch Hochinzidenzgebiet), muss entweder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden vor Einreise) mitbringen oder spätestens 48 Stunden nach der Einreise über einen negativen Testnachweis verfügen und der zuständigen Behörde auf Anforderung innerhalb von zehn Tagen nach Einreise vorlegen. Wer hingegen kein Testergebnis vorlegt, muss sich in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Bis zur Vornahme des Testes ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen. Unterbleibt die Einreisetestung wird die einzuhaltende Absonderung durch das negative Ergebnis eines später vorgenommenen Tests beendet, der jederzeit nach der Einreise erfolgen kann.
Ausnahmen von der Anmeldepflicht, der Test- und Nachweispflicht sowie der Absonderungsplicht sind in der Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen - CoronaEinrVO NRW (aktuelle Version hier einsehen: https://www.land.nrw/corona) und in der Coronavirus-Einreiseverordnung - CoronaEinreiseV (aktuelle Version hier einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html) aufgeführt.
Zusammenfassung:
- Wer aus einem Virusvarianten-Gebiet einreist, muss sich vor der Abreise dort testen lassen und sich nach Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von zehn Tagen in Quarantäne begeben, welche durch eine weitere Testung frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise aufgehoben werden kann.
- Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, muss bei Einreise ebenfalls einen Testnachweis mitführen. Ansonsten besteht Quarantäne, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
- Wer aus einem anderen Risikogebiet einreist (also weder Virusvarianten- noch Hochinzidenzgebiet), muss entweder ein negatives Testergebnis mitbringen oder spätestens 48 Stunden nach der Einreise über einen negativen Testnachweis verfüge. Ansonsten besteht Quarantäne, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Bitte senden Sie Ihre negativen Testergebnisse und Anfragen per E-Mail an reise@siegen-wittgenstein.de .
Dashboard des RKI mit den aktuellen Corona-Fällen aller deutschen Landkreise
Praxis für Corona-Test in Siegen-Wittgenstein online finden
Ab sofort ist ein Verzeichnis mit Praxen, die Coronatests durchführen, online hier verfügbar:
https://www.coronatestpraxis.de
Der Ärzteverbund Südwestfalen hat diese Internetseite in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe und den Gesundheitsämtern erstellt. Das Verzeichnis beinhaltet alle Praxen in Westfalen-Lippe, die Testmöglichkeiten in der Praxis anbieten.
Regelung für die Schulen nach dem 14. Februar 2021
Regelung für die Schulen nach dem 14. Februar 2021
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat am 11. Februar 2021 Folgendes bekanntgegeben:
Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)
Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:
- Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
- Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
- In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
- Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.
- Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
- Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
- Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
- Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.
- Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
- Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
- Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
- Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
- Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.
Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen
- Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
- Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).
Regelungen für die Abschlussklassen
Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.
Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:
- Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
- Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.
Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen können die Schulen unter Beachtung der nachfolgenden Punkte eigene Gestaltungsspielräume nutzen.
Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I
- Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
- Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
- Maßnahmen äußerer Differenzierung, wie sie beispielsweise im Bereich der zweiten Fremdsprache bzw. im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Unterscheidung in E- und G-Kurse üblich sind, müssen den Erfordernissen angepasst oder ausgesetzt werden.
- Einzelne Fächer können – in Abhängigkeit von den standortspezifischen, auch personellen Rahmenbedingungen – überwiegend auf Distanz unterrichtet werden; allerdings sollten die Fächer der zentralen Prüfungen im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts stehen.
- Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.
Bei der Umsetzung dieser Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 bitte ich Sie, wenn nötig, die Unterstützung der Schulaufsicht und des Schulträgers zu suchen und vor Ort die Möglichkeiten von Kooperationen zu nutzen. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, bei Personalengpässen befristete Verträge abschließen zu können. Darüber hinaus sollten nach wie vor die Möglichkeiten eines versetzten oder gestaffelten Unterrichtsbeginns genutzt werden.
Regelungen für die gymnasiale Oberstufe (Gymnasien, Gesamtschulen, WBK)
Phasen selbstständigen Lernens gehören für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe zum Schulalltag. Gleichwohl ist insbesondere zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht. Entsprechendes gilt für die Studierenden des WBK im dritten bis sechsten Semester.
Bei der Umsetzung des Präsenzunterrichts sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten:
- Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und die Kernlehrpläne.
- Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 (im WBK: für Studierende des 5. und 6. Semesters) sollten in den Präsenzphasen des Unterrichts neben den Leistungskursen nach Möglichkeit jene Grundkurse im Vordergrund stehen, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler eines Grundkurses jeweils unterschiedliche Präsenz- und Distanzphasen vorgesehen werden können, abhängig davon, ob dieser Kurs für die Schülerinnen und Schüler ein Abiturfach ist oder nicht.
- Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.
- Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, anbieten, ihre Aufgaben in geeigneten Räumen der Schule zu erledigen.
- Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet. Für die Studierenden des WBK im 1. und 2. Semester gilt dies entsprechend.
Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen
Grundsätzlich gelten die oben genannten Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- Neben den Klassen der Primarstufe kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück.
- Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.
- Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 Schulgesetz grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden, bieten in den betroffenen Jahrgangsstufen auch weiterhin ganztägige Präsenztage an. Bei personell bedingten, unvermeidlichen Einschränkungen ist die Schulaufsicht zu informieren.
- Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes sind zu beachten.
Regelungen für den Sportunterricht
Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinwww.schulsport-NRW.deblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de abrufbar. Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die Sport als ein Abiturfach haben, sind die Schulträger aufgefordert – gegebenenfalls mit größerem Einzugsbereich – alle erforderlichen Sportstätten zur Verfügung zu stellen.
Regelungen für das Berufskolleg
Die mit Schul-Mail vom 28. Januar 2021 dargelegten Regelungen gelten bis einschließlich 20. Februar 2021 fort.
Ab dem 22. Februar 2021 wird bis auf Weiteres für grundsätzlich alle Bildungsgänge am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der DistanzunterrichtVO.
Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.
Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind – sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird – hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu setzen:
- Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) bis zum 26. März 2021 ablegen.
- Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die im April 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen und Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.
- Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen bzw. Berufsabschlussprüfungen der Kammern ab Mai 2021 ablegen.
- Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.
Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.
Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte hingewiesen:
- gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der jeweiligen Stundentafel stattfinden;
- die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;
- sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der DistanzunterrichtVO zu informieren;
- die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden sollen.
Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in den Schulen
Schutzmasken:
Schon im vergangenen Jahr haben alle Schulen erste Lieferungen von Schutzmasken bekommen. Inzwischen werden nur noch Masken nach dem FFP-2 bzw. N/KN95 Standard durch die Schulträger ausgeliefert.
Ab dem 15. Februar 2021 stehen solche Schutzmasken für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal – auch das Personal in der Betreuung – in den Schulen zur Verfügung, insgesamt zwei Masken pro Person und Präsenztag. Für Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens steht zusätzliche Schutzausstattung bereit.
Eine medizinisch begründete und ärztlich attestierte Befreiung von der Maskenpflicht ist nach wie vor möglich.
Nach jetzigem Sachstand wird die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in ihrer ab dem 15. Februar 2021 geltenden Fassung erweiterte Regelungen zum Maskentragen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände vorsehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, möchten aber auch darum bitten, von den verschiedenen Möglichkeiten der Information im Internet Gebrauch zu machen (z.B. https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw).
Testungen:
Darüber hinaus gilt schon seit dem 11. Januar 2021 die Zusage, dass sich alle an der Schule Tätigen bis zu den Osterferien insgesamt sechs Mal bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenfrei und anlasslos testen lassen können. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt.
Dieses Testangebot wird ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.
Schutz von sogenannten Risikogruppen:
Nach wie vor führt die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe auf Nachweis zu einer Befreiung von der Pflicht, Präsenzunterricht zu erteilen. Die entsprechenden Erlasse gelten zunächst bis zu den Osterferien fort.
Die bislang für schwangere Lehrkräfte geltenden Regelungen werden ab sofort dahin erweitert, dass Schwangere grundsätzlich keinen Dienst mehr vor Ort in der Schule zu leisten haben.
Aktuelle Hygieneempfehlungen:
Ihnen allen bekannt sind die „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW“. Sie stehen im Bildungsportal NRW zur Verfügung und werden bei Änderungen der Coronaschutz- oder der Coronabetreuungsverordnung ständig aktualisiert. In Verbindung mit der oben bereits angekündigten Überarbeitung der Coronabetreuungsverordnung steht hier kurzfristig eine Aktualisierung bevor.
Weitere Maßnahmen
Um Sie bei der weiteren Planung der kommenden Wochen zu unterstützen, möchte ich Sie heute darüber hinaus noch über folgende Entscheidungen informieren:
Verschiebung von VERA 8 und VERA 3
Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. Dies gilt ebenfalls für die ursprünglich zwischen dem 22. April und dem 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 der Primarstufe (VERA 3). Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 4 und 9 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten Sie in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.
Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten
Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.
Fortsetzung der Ferienprogramme
Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird erneut möglich sein. Die Förderrichtlinien werden – auch mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung – gegenwärtig angepasst. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat durch Beschluss vom 3. Februar 2021 bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro für den Zeitraum bis zum Ende der Sommerferien 2022 bereitgestellt. Damit wird den Trägern der Maßnahmen und Ihren Schulen eine langfristige Perspektive im Interesse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Förderanträge können weiterhin durch Schulträger und weitere Bildungsanbieter gestellt werden. Die außerschulischen Angebote sollen einerseits vor allem das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in den Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung stärken. Die Schulen werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf Angebote hingewiesen oder individuelle Förderpläne zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderrichtlinien werden mit einer separaten SchulMail in den nächsten Tagen bekannt gegeben.
Berufliche Orientierung
Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente.
Aussetzung der Erhebungen zur Unterrichtsausfallstatistik
Die Erhebung der Unterrichtsstatistik wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Dies gilt sowohl für die Wochenmeldung als auch für die Detailerhebung. Das derzeitige Unterrichtsgeschehen kann mit der auf einen normalen Unterrichtsbetrieb in Präsenz ausgelegten Unterrichtsstatistik nicht hinreichend realistisch abgebildet werden. Mit dem Aussetzen der Erhebung ist zudem eine Entlastung der beteiligten Schulen verbunden. Ich möchte Sie jedoch weiterhin um Teilnahme an der wöchentlichen COSMO-Erhebung sowie anlassbezogenen Erhebungen bitten, deren Zahl und Umfang auf das Nötigste beschränkt ist. Die von Ihnen hier übermittelten Daten sind wichtige Grundlagen für die von der Landesregierung in den kommenden Wochen zu treffenden Entscheidungen.
Klassenfahrten bis zu den Sommerferien
Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Regelung für die Kindertagesbetreuung ab Montag, 11. Januar 2021
Regelung für die Kindertagesbetreuung ab Montag, 11. Januar 2021
Für den Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 gelten folgende Hinweise des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration für die Kindertagesbetreuung:
- Eltern werden gebeten ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber zu betreuen.
- Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.
- Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.
- Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.
- Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.
- Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung.
Informationen des Minsteriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW für Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden:
Gültig seit Montag, 27. April 2020
Seit Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken. Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.
Hinweise des Robert-Koch-Institutes zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
Informationen der Regionalen Schulberatungsstelle
#siwihilft
Landrat Andreas Müller hat die Aktion #siwiHilft iniitiert.
Wer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Unterstützung benötigt kann sich an die Corona-Hotline des Kreises wenden: 0271 333-1120 (montags bis freitags, 8:00 bis 16:00 Uhr). Dies gilt auch für Personen, die auf Hilfe bei der Anmeldung zur Impfung oder bei der Anreise zum Impfzentrum des Kreises Siegen-Wittgenstein angewiesen sind.Wer als ehrenamtlicher Helfer aktiv mitarbeiten möchte, kann sich online eintragen:
Ehrenamtlicher Helfer in unterschiedlichen Lebenslagen: Hier geht's zum Onlineformular
Corona-Infohotline des Kreises Siegen-Wittgenstein:
- Telefon: 0271 333-1120 (montags bis freitags 8:00 bis 16:00 Uhr)
- Auskünfte am Infotelefon können auch in folgenden Sprachen gegeben werden:
- Englisch
- Türkisch
- Polnisch
- Russisch
- Spanisch
- Französisch
- Berbisch
Weitere Coronavirus-Hotlines:
- Bürgertelefon des Landes NRW: 0211 / 9119 1001 (montags bis freitags 8:00 bis 18:00 Uhr), E-Mail: corona@nrw.de
- Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020: 0211-7956 4995, E-Mail: soforthilfe-rueckmeldung@mwide.nrw.de
- Überbrückungshilfe und NRW Überbrückungshilfe Plus: 0211-7956 4996
- Corona-Hotline des Bundesgesundheitsministerium: 030 346 465 100 (montags bis donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr)
- Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
- Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: Fax: 030 / 340 60 66 – 07 / info.deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
- Schulpsychologische Beratungsstellen: Telefon 0271 333-2730, E-Mail: schulberatung@siegen-wittgenstein.de; Online-Beratungsangebot des Schulpsychologischen Dienstes für Eltern und Lehrer in »Corona-Zeiten«
Arbeitsagentur und Jobcenter
Arbeitsagentur und Jobcenter
Persönliche Gesprächstermine bei der Arbeitsagentur und im Jobcenter sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Alle Anliegen sollen wenn möglich via Telefon abgewickelt werden. Eine Arbeitslosmeldung kann zum Beispiel auch telefonisch erfolgen. Es entstehen keine Nachteile, wenn nach der telefonischen Arbeitslosmeldung Anträge formlos per E-Mail oder über den Service unter www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt werden.
Lokale Servicerufnummern:
- Hotline Agentur für Arbeit Siegen für Arbeitnehmer: Tel. 08 00 4 55 55 00 bzw. für Arbeitgeber: Tel. 08 00 4 55 55 20
- Zusätzliche regionale Hotline der Agentur für Arbeit Siegen: Tel. 02 71 2 30 11 00
- Hotline Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein: 0271 38469 101 (Arbeitsvermittlung), Tel. 0271 38469 100 (Geldangelegenheiten)
- Hotline Familienkasse Siegen: Tel. 08 00 45 5 55 30
Flyer und Informationsschreiben:
- Informationsflyer des Kreises Siegen-Wittgenstein zum Coronavirus: Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionen
- Besuchsregelungen in den heimischen Kliniken
- Anmeldung als ehrenamtliche Helferin / ehrenamtlicher Helfer für Hilfstätigkeiten
- Ablauf Testung im Corona-Diagnose-Zentrum Siegen
- Corona-Info in leichter Sprache/Lebenshilfe Oberhausen
Links:
Verschiedene Behörden und Institutionen haben Informationen zum Coronavirus zusammengestellt. Hier finden Sie eine aktuelle Auswahl:
- Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Landes Nordrhein-Westfalen
- Robert Koch Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Infektionsschutz
- Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zum Coronavirus für Unternehmen
Corona-Informationshinweise in verschiedenen Sprachen
Die Kommunalen Integrationszentren des Märkischen Kreises und des Ennepe-Ruhr-Kreises haben Informationen zum Coronavirus in unterschiedlichen Sprachen erarbeitet, die wir hier zur Verfügung stellen dürfen:
Hier finden Sie außerdem Informationen zu den Schulschließungen in verschiedenenen Sprachen
Meldungsarchiv
Meldungsarchiv
März 2021
März 2021
Februar 2021
- Ein weiterer Todesfall am Wochenende/31 Personen sind neu infiziert (01.02.2021/10:15 Uhr)
- Elf neue Coronafälle/37 Personen genesen (02.02.2021/10:30 Uhr)
- Drei weitere Todesfälle /40 Personen sind neu infiziert (03.02.2021/10:30 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle/ 43 neue Coronafälle / 18 Personen genesen (04.02.2021/11:00 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle/34 Personen sind neu infiziert (05.02.2021/10:30 Uhr)
- 36 neue Coronafälle/71 Personen wieder genesen (06.02.2021/10:30 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle/Insgesamt 36 neue Coronafälle am Wochenende/35 Personen genesen (08.02.21/10:30)
- Mutationsvarianten im Kreis Siegen-Wittgenstein nachgewiesen/Ein weiterer Todesfall und sieben weitere Coronafälle (09.02.21./11:30)
- 35 neue Coronafälle/35 Personen wieder genesen (10.02.21./10:30)
- Drei weitere Todesfälle / 24 Personen neu infiziert (11.02.21/11:00)
- Ein weiterer Todesfall/17 Personen neu infiziert (12.02.21/10:00)
- 7-Tages-Inzidenz bei 50,2 / 23 Personen neu infiziert / 57 genesen (13.01.21/8:15 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz bei 52,0 /Samstag 31 und Sonntag 9 Personen neu infiziert / 69 genesen (15.02.21./8:50 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz sinkt auf 50,2 / Am Montag vier Personen neu infiziert / 21 genesen (16.02.21/10:30 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz sinkt unter die 50er-Marke / Am Dienstag 36 Personen neu infiziert / 42 genesen (17.02.21/11:50 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz bei 47,7 / Am Mittwoch 20 Personen neu infiziert / 13 genesen (18.02.21/10:50 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz laut RKI bei 48,7 / Am Freitag 31 Personen neu infiziert / 29 genesen (20.02.21/07:00 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz liegt laut RKI bei 58,1/43 Personen am Wochenende neu infiziert (22.02.21/10:00 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz laut RKI bei 58,9/Sieben Personen neu infiziert (23.02.21/10:00 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz laut RKI bei 62,8/49 Personen neu infiziert (24.02.21/10:00 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz laut RKI bei 69,0/34 Personen neu infiziert (25.02.21/10:00 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz laut RKI unverändert bei 69 / 32 Personen neu infiziert / 8 Personen sind genesen (26.02.21/10:30 Uhr)
- 7-Tages-Inzidenz laut RKI bei 72,6 / 40 Personen neu infiziert / 23 Personen sind genesen (27.02.21/8:55 Uhr)
Januar 2021
- Zwei weitere Todesopfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus /Von Silvester bis 2. Januar 86 Corona-Infektionen gemeldet / 168 Personen genesen (03.01.21/9:40 Uhr)
- Entwicklung am Sonntag /Ein neuer Corona-Fall / 85 Personen genesen (04.01.21/11:20 Uhr)
- Drei weitere Todesfälle/55 neue Corona-Fälle/ Elf Personen genesen (05.01.21/10:30 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall am Dienstag/80 neue Corona-Fälle (06.01.21/11:00 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle 68 neue Corona-Fälle / 16 Personen genesen (07.01.21/10:30 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall am Donnerstag 72 neue Corona-Fälle (08.01.21/11:00 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall am Freitag/67 neue Corona-Fälle (09.01.21/10:00 Uhr)
- Am Wochenende ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona / Am Samstag 46 und am Sonntag 18 Neuinfektionen gemeldet (11.01.21/14:00 Uhr)
- 22 Prozent der Heimbewohner und Mitarbeitenden bereits geimpft / Landrat: »Impfung ist unsere Trumpfkarte, um die Pandemie zu besiegen« (11.01.21/20:00 Uhr)
- Am Montag ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona / In den vergangenen 24 Stunden 19 Neuinfektionen gemeldet (12.01.21/12:20 Uhr)
- #siwihilft: Sparkasse unterstützt DRK finanziell bei Begleitung von Hilfsbedürftigen ins Impfzentrum (13.01.21/8:50 Uhr)
- Aktuelle 7-Tages-Inzidenz laut RKI bei 125,7 / Am Dienstag 68 Neuinfektionen gemeldet / 19 Personen genesen (13.01.21/10:00 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus / Am Mittwoch 69 Neuinfektionen gemeldet / 37 Personen genesen (14.01.21/10:15 Uhr)
- Aktuelle 7-Tages-Inzidenz laut RKI 140,1 / Am Donnerstag 103 Neuinfektionen gemeldet / 18 Personen genesen (15.01.21/11:30 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle / 41 neue Corona-Fälle / 87 Personen genesen (16.01.21/11:00 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall / Samstag 43 und Sonntag 11 neue Coronainfektionen gemeldet / 115 Genesen (18.01.21/09:45 Uhr)
- Impfung von Krankenhauspersonal hat begonnen / 43 neue Coronainfektionen und 53 Personen genesen (19.01.21/11:30 Uhr)
- Drei weitere Todesopfer im Zusammenhang mit Corona zu beklagen/36 neue Coronainfektionen und 62 Personen genesen (20.01.21/12:00 Uhr)
- 68 neue Coronainfektionen/14 Personen genesen(21.01.21/11:00 Uhr)
- Zwei weitere Todesopfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus / 34 Personen neu infiziert, sechs genesen (22.01.21/11:00 Uhr)
- Am Freitag 75 neu Infizierte und 73 Genesene gemeldet / Zwei weitere Personen im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben (23.01.21/10:45 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall / Am Samstag 14 und am Sonntag 16 neue Corona-Fälle (25.01.2021/12:00 Uhr)
- Acht weitere Todesfälle 18 neue Coronafälle und 111 Personen genesen (26.01.2021/11:00 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle 53 neue Coronafälle / 86 Personen genesen (27.01.2021 / 11:00 Uhr)
- Drei weitere Todesfälle 44 Personen sind neu infiziert (28.01.2021 / 10:45 Uhr)
- Drei weitere Todesfälle/35 Personen sind neu infiziert (29.01.2021/10:30 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall 33 neue Coronafälle / 78 Personen genesen (30.01.2021/11:00 Uhr)
Dezember 2020
- Ein weiterer Todesfall/44 neue Corona-Fälle (01.12.2020/12:30 Uhr)
- 19 neue Fälle/Zahl der Erkrankten sinkt auf 791 (02.12.2020/11:00 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall/90 neue Corona-Fälle (03.12.2020/11:30 Uhr)
- Impfzentrum für den Kreis Siegen-Wittgenstein entsteht in Siegen-Eiserfeld (03.12.2020/17:00)
- 61 neue Corona-Fälle/57 Personen genesen (04.12.2020/10:00 Uhr)
- 89 neue Corona-Fälle/108 Personen genesen (05.12.2020/10:00 Uhr)
- 80 neue Corona-Fälle über das Wochenende/Über 200 Personen wieder genesen (07.12.2020/10:30)
- 32 neue Corona-Fälle /Derzeit 2.997 Personen in Quarantäne (08.12.2020/11:00)
- Zwei weitere Todesfälle/67 neue Corona-Fälle (09.12.2020/10:30 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle/89 neue Corona-Fälle (10.12.2020/12:00 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle/69 neue Corona-Fälle (11.12.2020/12:00 Uhr)
- Drei weitere Verstorbene zu beklagen /77 neue Corona-Fälle / 63 Personen sind genesen (12.12.20/11:00 Uhr)
- 38 neue Corona-Fälle am Samstag, 19 am Sonntag / Am Wochenende 108 Genesene aus Überwachung entlassen (14.12.20/10:15 Uhr)
- Zwei weitere Todesopfer zu beklagen / 33 neue Corona-Fälle am Montag / 42 Personen genesen (15.12.20/11:00 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona /83 neue Corona-Fälle am Dienstag / 69 Personen genesen (16.12.20/10:00 Uhr)
- Kreis eröffnet Impfzentrum im ehemaligen Bauking-Gebäude in Eiserfeld /Landrat: »Sobald der Impfstoff da ist, legen wir los« (16.12.20/14:30h)
- Drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona / 85 neue Corona-Fälle am Mittwoch / 28 Personen genesen (17.12.20/10:00 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona / 88 neue Corona-Fälle am Donnerstag / 28 Personen genesen (18.12.20/10:15h)
- Ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona / 68 neue Corona-Fälle am Freitag gemeldet / 60 Personen genesen (19.12.20/10:15h)
- 70 neue Corona-Fälle am Wochenende/194 Personen genesen (21.12.2020/11:30h)
- Drei weitere Todesfälle zu beklagen/32 neue Corona-Fälle (22.12.2020/10:30h)
- Fünf weitere Todesfälle zu beklagen /66 neue Corona-Fälle / 71 Personen genesen (23.12.20/9:20h)
- Zwei weitere Todesfälle zu beklagen /104 neue Corona-Fälle / 19 Personen genesen (24.12.20/11:00 Uhr)
- Drei weitere Todesfälle zu beklagen / Über Weihnachten 97 neue Corona-Infektionen gemeldet (27.12.20/13:00h)
- Impfstart in Siegen-Wittgenstein / Die Erste: Erika Löwer, 95 Jahre alt, lebt im Marienheim (27.12.20/10:00 Uhr)
- Ein weiterer Todesfall zu beklagen / Am Sonntag drei neue Corona-Infektionen gemeldet / 44 Personen genesen (28.12.20/10:00h)
- Drei weitere Verstorbene im Zusammenhang mit dem Coronavirus / Am Montag neun Corona-Infektionen gemeldet / 116 Personen genesen (29.12.20/8:45h)
- Ein weiteres Todesopfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus / Am Dienstag 79 Corona-Infektionen gemeldet / 78 Personen genesen (30.12.20/10:10h)
- Ein weiteres Todesopfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus / Am Mittwoch 96 Corona-Infektionen gemeldet / 20 Personen genesen (31.12.20/13:30h)
November 2020
- 74 neue positive Corona-Fälle am Wochenende / Reihentestung im Studierendenwohnheim Engsbachstraße in Siegen (2.11.20/10.15 Uhr)
- 26 neue positive Corona-Fälle am Montag / 66 Personen als genesen aus Überwachung entlassen (3.11.20/10:30 Uhr)
- 35 neue positive Corona-Fälle am Montag 2.452 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne (4.11.20/11:00 Uhr)
- Am Mittwoch 52 neue positive Corona-Fälle und 28 Genesene / 2.623 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne (5.11.20)
- Am Donnerstag 61 neue positive Corona-Fälle und 52 Genesene / 2.796 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne (06.11.20/10:15 Uhr)
- Am Freitag 45 neue positive Corona-Fälle und 38 Genesene / 2.994 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne (07.11.20/ 8:45 Uhr)
- Am Sonntag 61 und Samstag 32 Neuinfektionen/3.180 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne (10.11.20/ 10:00 Uhr)
- Am Montag 26 neue positive Fälle 3.394 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (10.11.20/10:00)
- Am Dienstag 26 neue positive Fälle/3.350 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (11.11.20/10:00)
- Am Mittwoch 77 neue positive Fälle/3.439 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (12.11.20/10:30)
- Am Donnerstag 79 neue positive Fälle/3.401 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (13.11.20/10:00)
- Am Freitag 61 neue positive Fälle / 3.465 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (14.11.20/11:00 Uhr)
- Am Samstag 70 und Sonntag 39 neue positive Fälle /3.755 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (16.11.20/10:00 Uhr)
- Am Montag 40 neue positive Fälle/25 Covid-19-Patienten in heimischen Krankenhäusern (17.11.20/10:00 Uhr)
- Am Dienstag 47 neue positive Fälle / 4.149 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (18.11.20/11:00 Uhr)
- Am Mittwoch 101 neue positive Fälle/ 3.680 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (19.11.20/9:30 Uhr)
- Am Donnerstag 95 neue positive Fälle / 4.308 Personen in Siegen-Wittgenstein in häuslicher Quarantäne (20.11.20/11:00 Uhr)
- Am Freitag 76 neue positive Fälle / Drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 zu beklagen (21.11.20/9:20 Uhr)
- Am Samstag 103 und am Sonntag 26 neue Corona-Fälle Aktuell 3.660 Personen in Quarantäne (23.11.20/11:30 Uhr)
- Senior aus Siegen verstorben/67 neue Corona-Fälle, 28 Personen genesen (24.11.20/12:00 Uhr)
- Zahl Infizierten sinkt auf 776/60 Personen genesen (25.11.20/11:20 Uhr)
- 102 neue Corona-Fälle/Aktuell 3.786 Personen in Quarantäne (26.11.20/11:20 Uhr)
- 90 neue Corona-Fälle/69 Personen genesen (27.11.20/12:00 Uhr)
- 125 neue Corona-Fälle/55 Personen genesen (28.11.20/12:00 Uhr)
- Zwei weitere Todesfälle/55 neue Corona-Fälle am Samstag, 41 am Sonntag (30.11.20/11:00 Uhr)
Oktober 2020
- 12 neue positive Corona-Testergebnisse/Aktuell 138 Personen infiziert (01.10.20/17:30)
- Fünf neue positive Corona-Testergebnisse/Aktuell 123 Personen infiziert (02.10.20/18:30)
- Am Wochenende sieben neue positive Corona-Testergebnisse/Aktuell 128 Infizierte in Siegen-Wittgenstein (04.10.20/19:15 Uhr)
- Corona-Diagnosezentrum des Kreises zieht um / Ab 12. Oktober finden die Tests in der Ziegelwerkstraße 30 statt (5.10.20/12:00 Uhr)
- Seit gestern sechs neue positive Corona-Testergebnisse/Zahl der Infizierten sinkt auf 115 (5.10.20/16:30 Uhr)
- Sechs neue positive Corona-Testergebnisse/Zahl der Infizierten sinkt auf 97 (6.10.20/16:00)
- 26 neue positive Corona-Testergebnisse innerhalb von 24 Stunden / Zahl der Infizierten steigt auf 113 (7.10.20/18:15 Uhr)
- 15 neue positive Corona-Testergebnisse innerhalb von 24 Stunden / Zahl der Infizierten steigt auf 118(8.10.20/18:20 Uhr)
- 16 neue positive Corona-Testergebnisse /Aktuell 127 Infizierte im Kreis (09.10.20/17:00)
- 26 neue positive Corona-Testergebnisse /Aktuell 137 Infizierte im Kreis (11.10.20/17:00)
- Zwei neue positive Corona-Testergebnisse/Eine Person genesen (12.10.20/17:00)
- Acht neue positive Corona-Testergebnisse/Aktuell 137 Infizierte (13.10.20/16:00)
- Sechs neue positive Corona-Testergebnisse/Zehn Personen genesen (14.10.20/17:30)
- 28 neue positive Corona-Testergebnisse/13 Personen genesen(15.10.20/17:30)
- 24 neue Corona-Fälle/12 Personen genesen (16.10.20/19:00)
- Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: Ab 31. Oktober je eine Praxis auch samstags geöffnet (16.10.20/13:30)
- 35 neue positive Corona-Testergebnisse/Aktuell 195 Infizierte im Kreis (18.10.20/19:00)
- 7-Tage-Inzidenzwert von 35 in Siegen-Wittgenstein überschritten/Ab jetzt »Gefährdungsstufe 1«/Neuer Meldezeitpunkt für Corona-Zahlen (19.10.20/16:15)
- 15 neue positive Corona-Testergebnisse/Aktuell 192 Infizierte (20.10.20/10:00)
- 22 neue positive Corona-Testergebnisse/Aktuell 202 Infizierte (21.10.20/10:00)
- 27 neue positive Corona-Testergebnisse/22 Personen genesen (22.10.20/10:00)
- 48 neue positive Corona-Testergebnisse/Aktuell 234 Infizierte (23.10.20/10:00)
- 34 neue Corona-Fälle am Freitag/ 73 neue Fälle am Wochenende Aktuell 330 Infizierte (26.10.20/12:30 Uhr)
- 20 neue positive Corona-Fälle/27 Personen als genesen entlassen(27.10.20/10:00)
- 32 neue positive Corona-Fälle/17 Personen als genesen entlassen (28.10.20/10:15 Uhr)
- Senior aus Netphen verstorben/49 neue positive Corona-Fälle (29.10.20/10:15 Uhr)
- 66 neue positive Corona-Fälle/18 Personen als genesen entlassen (30.10.20/11:00 Uhr)
- 23 neue positive Corona-Fälle / 15 Personen als genesen entlassen (31.10.20 / 12:00 Uhr)
September 2020
- Zwei neue Corona-Fälle/Aktuell 37 Personen infiziert (01.09.2020/17:00 Uhr)
- Zwei neue Corona-Fälle / Zahl der aktuell Infizierten sinkt auf 34 Personen (02.09.20/17:00 Uhr)
- Interview mit Dr. Christoph Grabe, Leiter Kreisgesundheitsamt: «Wir wollen alles tun, um die Ausbreitung des Coronairus zu vermeiden, aber wir wollen die Menschen natürlich auch nicht mehr einschränken als unbedingt erforderlich.«
- Fünf neue Coronafälle/Acht Personen genesen/Zahl der Infizierten sinkt auf 31 (03.09.20/17:30 Uhr)
- Zwei neue Corona-Fälle / Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 33 Personen (04.09.20/19:15 Uhr)
- Sechs neue Corona-Fälle/Aktuell 39 Personen infiziert (06.09.20/16:30 Uhr)
- Ein neuer Corona-Fall/Nach Hochzeit in Burbach 70 Personen in Quarantäne(07.09.20/17:15 Uhr)
- Kein neuer Corona-Fall/Zwei Personen als genesen entlassen (08.09.20/17:00 Uhr)
- Zwei neue Corona-Fälle /Aktuell 27 Personen infiziert (09.09.20/16:30 Uhr)
- Wählen in Quarantäne: Mit Vollmacht und Briefwahl bis 15 Uhr am Wahltag/Heute vier Neuinfektionen (10.09.20/18:00 Uhr)
- Corona Update 11.09.20 / Informationen zu Reihentestungen (11.09.20/17:00 Uhr)
- Sechs neue Corona-Fälle Aktuell 37 Personen infiziert (13.09.20/19:00 Uhr)
- Fünf neue Corona-Fälle/Fünf Personen genesen (14.09.20/17:15 Uhr)
- Elf neue Corona-Fälle / Zwei Personen genesen / Drei Klassen der Adolf-Wurmbach-Grundschule in Quarantäne (15.09.20/18:00 Uhr)
- Fünf neue Corona-Fälle/Sechs Personen genesen (16.09.20/17:30 Uhr)
- Acht neue Corona-Fälle / Eine Person genesen / Am heutigen Donnerstag insgesamt 237 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne (17.09.20/17:00 Uhr)
- 14 neue Corona-Fälle/ Vier Personen genesen/Kontaktpersonen der Hochzeiten alle negativ getestet (18.09.20/19:00 Uhr)
- 24 neue Corona-Fälle am Wochenende / Zahl der aktuell Infizierten steigt auf 86 (20.09.20/17:00 uhr)
- 12 neue Corona-Fälle/Drei Personen genesen (21.09.20/19:45 Uhr)
- Fünf neue positive Corona-Testergebnisse / Zahl der aktuell Infizierten steigt auf 97 (22.09.20/17.30 Uhr)
- 16 neue positive Corona-Testergebnisse / Zahl der aktuell Infizierten steigt auf 110 (23.09.20/17:30 Uhr)
- Kreis empfiehlt dringend: Ab Jahrgangsstufe 5 im Unterricht wieder Mund-Nasen-Schutz tragen (24.09.20/15:30 Uhr)
- 19 neue Corona-Fälle/Vier Genesene: Zahl der aktuell Infizierten steigt auf 125 (24.09.20/18:30 Uhr)
- 13 neue positive Corona-Testergebnisse / Zahl der aktuell Infizierten steigt auf 131 (25.09.20/19:15 Uhr)
- 18 neue Corona-Fälle am Wochenende/Zahl der aktuell Infizierten steigt auf 149 (27.09.20/18:15 Uhr)
- Ein neues positives Corona-Testergebnis / Zahl der aktuell Infizierten sinkt auf 142 (28.09.20/18:15 Uhr)
- Fünf neue positive Corona-Testergebnisse / Zahl der aktuell Infizierten sinkt auf 136 (29.09.20/17:15 Uhr)
- Sieben neue positive Corona-Testergebnisse/Sieben Personen genesen (30.09.20/17:00 Uhr)
August 2020
- Sechs neue Corona-Fälle/Aktuell 64 Personen infiziert (02.08.20/19:00)
- Ein neuer Corona-Fall/Aktuell 58 Personen infiziert (03.08.20/16:00)
- Kein neuer Corona-Fall / Aktuell 51 Personen infiziert (04.08.20/16:00)
- 14 neue Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein / Formular des Gesundheitsamtes für Reiserückkehrer online (06.08.20/20:00 Uhr)
- Sieben neue Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein / Landrat Andreas Müller: »Wir treten in eine neue Phase ein« / Ärzteschaft richtet Testhotline ein (07.08.20/18:45 Uhr)
- Vier neue Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein / Aktuell 70 akut mit dem Coronavirus infizierte Personen im Kreis (09.08.20/21:00 Uhr)
- Vier neue Corona-Fälle / Aktuell 69 mit dem Coronavirus infizierte Personen in Siegen-Wittgenstein (10.08.20/15:30 Uhr)
- Vier neue Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein / Aktuell 64 mit dem Coronavirus infizierte Personen in Siegen-Wittgenstein (11.08.20/18:45 Uhr)
- 14 neue Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein/Aktuell 76 mit dem Coronavirus infizierte Personen in Siegen-Wittgenstein (12.08.20/16:30 Uhr)
- 14 neue Corona-Fälle gemeldet / Aktuell 87 mit dem Coronavirus infizierte Personen in Siegen-Wittgenstein (13.08.20/18:00 Uhr)
- Vier neue Corona-Fälle/Aktuell 83 Personen infiziert (14.08.20/16:30 Uhr)
- Am Wochenende 18 neue Corona-Fälle gemeldet / Aktuell 101 mit dem Coronavirus infizierte Personen in Siegen-Wittgenstein (16.08.20/17:00 Uhr)
- Fünf neue Corona-Fälle /Aktuell 92 Personen infiziert (18.08.20/16:30 Uhr)
- Sechs neue Fälle/Zehn Genesene (19.08.20/19:15 Uhr)
- Ein neuer Corona-Fall/78 Personen aktuell infiziert (20.08.20/16:30 Uhr)
- Zahl der aktuell Corona-Infizierten sinkt auf 76 / Fünf neue Corona-Infizierte und acht Genesene gemeldet (21.08.20/17:50 Uhr)
- Vier neue Corona-Fälle/Aktuell 80 Personen infiziert (23.08.20/17:30)
- Zahl der aktuell Corona-Infizierten sinkt auf 75 / Fünf neue Corona-Infizierte und zehn Genesene gemeldet (24.08.20/18:30 Uhr)
- Vier neue Fälle/Elf Genesene (25.08.20/17:45 Uhr)
- Zwei neue Fälle in Siegen-Wittgenstein / Zahl der aktuell Infizierten sinkt auf 60 (26.08.20/16:00 Uhr)
- Drei neue Fälle in Siegen-Wittgenstein / Acht Personen können als genesen aus Überwachung entlassen werden (27.08.20/17:00 Uhr)
- Sechs Genesene/Zahl der Erkrankten sinkt auf 49 (28.08.20/17:00 Uhr)
- Zwei neue Fälle am Wochenende/Aktuell 51 Infizierte in Siegen-Wittgenstein (30.08.20/18:00 Uhr)
- Drei neue Fälle/14 Personen genesen (31.08.20/18:30 Uhr)
Juli 2020
- Siegen-Wittgenstein ist wieder coronafrei (03.07.20/16:00 Uhr)
- Ein neuer Corona-Fall in Siegen-Wittgenstein / Bei einer Routine-Kontrolle im Kreisklinikum entdeckt (05.07.20/16:30 Uhr)
- Zwei neue Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein / Ein getesteter Reiserückkehrer und eine Routine-Kontrolle in einem Krankenhaus (12.07.20/18:30 Uhr)
- Zwei neue Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein / Erstmals ein Covid-19-Erkrankter in Erndtebrück (14.07.20/16:45 Uhr)
- Fünf neue Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein/Insgesamt zehn Personen erkrankt (16.07.20/16:00 Uhr)
- Ein neuer Covid-19-Fall, ein Patient genesen/Aktuell noch zehn Personen erkrankt (17.07.20/16:00 Uhr)
- Ein neuer Corona-Fall/Aktuell 14 Personen erkrankt (20.07.20/16:30 Uhr)
- Acht neue Covid-19-Fälle/Aktuell 22 Personen erkrankt (21.07.20/17:00 Uhr)
- Zwei neue Corona-Fälle/Aktuell 24 Personen erkrankt (22.07.20/16:30 Uhr)
- Acht neue Corona-Fälle/Aktuell 32 Personen erkrankt (23.07.20/18:00 Uhr)
- Acht neue Corona-Fälle/Aktuell 40 Personen erkrankt (24.07.20/17:00 Uhr)
- 12 neue Corona-Fälle/Aktuell 52 Personen erkrankt (26.07.20/18:00 Uhr)
- Ein neuer Corona-Fall/Aktuell 49 Personen erkrankt (27.07.20/18:00 Uhr)
- Drei neue Corona-Fälle/Aktuell 52 Personen erkrankt (28.07.20/16:00 Uhr)
- Ein neuer Corona-Fall/Aktuell 51 Personen erkrankt (29.07.20/16:00 Uhr)
- Fünf neue Corona-Fälle/Aktuell 53 Personen erkrankt (30.07.20/16:30 Uhr)
- Acht neue Corona-Fälle/Aktuell 58 Personen infiziert (31.07.20/16:00 Uhr)
Juni 2020
- Über Pfingsten: Nur zwei gemeldete Neuinfektionen /290 Menschen aus Siegen-Wittgenstein wieder genesen (01.06.20/15:00 Uhr)
- Keine Neuinfizierten in Siegen-Wittgenstein / Zahl der akut an Covid-19 Erkrankten sinkt auf zehn (02.06.20/17:00 Uhr)
- Eine neuinfizierte Frau in Netphen / Zwei Schulklassen bleiben vorsichtshalber zuhause (03.06.20/16:30 Uhr)
- Keine Corona-Veränderungen gegenüber gestern/Verdacht bei einer Lehrkraft aus Kreuztal hat sich nicht bestätigt (04.06.20/15:30 Uhr)
- Ein Genesener gemeldet / Noch sieben an Covid-19-Erkankte in Siegen-Wittgenstein(05.06.20/16:00 Uhr)
- Keine Veränderungen am Wochenende / Noch sieben an Covid-19-Erkankte in Siegen-Wittgenstein (07.06.20/18:50 Uhr)
- Keine neuen Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein/Zahl der aktuell Erkrankten sinkt auf vier (08.06.20/17:00 Uhr)
- Erneut keine Neuinfektionen gemeldet/304 Menschen aus Siegen-Wittgenstein wieder genesen (09.06.20/15:30 Uhr)
- Weiterhin keine neuen Fälle in Siegen-Wittgenstein/Aktuell noch zwei Personen erkrankt(10.06.20/16:30 Uhr)
- Weiterhin keine neuen Fälle in Siegen-Wittgenstein/Seit Beginn der Pandemie über 11.000 Tests durchgeführt (12.06.20/16:30 Uhr)
- Weiterhin keine neuen Covid-19-Fälle in Siegen-Wittgenstein/Aktuell noch zwei Personen erkrankt(14.06.20/16:00 Uhr)
- Keine akut erkrankten Coronapatienten in Siegen-Wittgenstein mehr/Die letzten beiden Infizierten konnten aus der Überwachung entlassen werden (15.06.20/17:00 Uhr)
- Ein neuer Coronafall in Siegen /Reiserückkehrer von Kreisgesundheitsamt getestet (19.06.20/15:00)
Mai 2020
- Landesregierung erlaubt auch wieder VHS-Veranstaltungen / Kreis-VHS bereitet sich auf Wiederaufnahme des Lehrbetriebs vor (03.05.20/9:00 Uhr)
- Am Wochenende zwei neue bestätigte Coronainfektionen / Aktuell 215 genesene und 67 erkrankte Patienten (03.05.20/19:00 Uhr)
- Zahlen bleiben unverändert/ Heute keine neuen Covid-19-Infizierten und keine Genesenen in Siegen-Wittgenstein (04.05.20/18:00 Uhr)
- Heute keine neuen Covid-19-Infizierten/ Zehn Personen genesen (05.05.20/18:00 Uhr)
- Ein neuer Covid-19-Fall/Fünf Personen genesen (06.05.2020/18:30 Uhr)
- Kein Covid-19-Patient muss momentan intensivmedizinisch versorgt werden/Derzeit 48 Menschen in Siegen-Wittgenstein erkrankt (7.05.20/18:30)
- Besuche in Krankenhäusern: Kliniken verständigen sich mit Kreisgesundheitsamt auf gemeinsames Konzept (08.5.20/17:00)
- Sechs neue Corona-Patienten in Siegen-Wittgenstein/ Zahl der aktuell Erkrankten liegt bei 47 (08.5.20/19:00)
- Vier neue Covid-19-Patienten am Wochenende in Siegen-Wittgenstein gemeldet (10.05.20/15:00 Uhr)
- Ein neuer Corona-Infizierter in Siegen-Wittgenstein / Derzeit 41 Personen in Siegen-Wittgenstein an Covid-19 erkrankt (11.05.20/17:30 Uhr)
- Kein neuer Corona-Infizierter in Siegen-Wittgenstein / Zahl der an Covid-19 Erkrankten sinkt auf 37 (12.05.20/18:00 Uhr)
- Kein neuer Corona-Infizierter in Siegen-Wittgenstein / Zahl der an Covid-19 Erkrankten sinkt auf 29 (13.05.20/16:20 Uhr)
- Auch Netphen jetzt ohne akuten Covid-19-Fall (14.05.20/17:00 Uhr)
- Fast keine Veränderungen zum Vortag / Zahl der an Covid-19 Erkrankten sinkt auf 27 (15.05.10/16:50 Uhr)
- Keine Veränderungen zu Freitag (17.05.20/14:30 Uhr)
- Zahl der akut Infizierten sinkt weiter (18.05.20/16:30 Uhr)
- Keine neuen Covid-19-Fälle in Siegen-Wittgenstein/Zahl der aktuell Erkrankten sinkt auf 19 (19.05.20/18:30Uhr)
- Zahlen bleiben unverändert/Keine neuen Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein (20.05.20/16:30 Uhr)
- Zahlen bleiben auch an Christi Himmelfahrt unverändert / Keine neuen Corona-Fälle in Siegen-Wittgenstein (21.05.20/18:30 Uhr)
- Weiterhin keine Neuinfektionen in Siegen-Wittgenstein / Zahl der akut an Covid-19 Erkrankten sinkt auf 12 (22.05.20/15:00 Uhr)
- Am Wochenende sieben Neuinfizierte in Siegen-Wittgenstein / Zahl der akut an Covid-19 Erkrankten steigt auf 19 (24.05.20/15:30 Uhr)
- Labor korrigiert Testergebnisse vom Wochenende / Aktuell 19 akut erkrankte Covid-19 Patienten in Siegen-Wittgenstein(25.05.20/19:00 Uhr)
- Keine Neuinfizierte in Siegen-Wittgenstein / Zahl der akut an Covid-19 Erkrankten sinkt auf 18 (26.05.20/15:55 Uhr)
- Keine Neuinfizierte in Siegen-Wittgenstein / Zahl der akut an Covid-19 Erkrankten liegt nach Korrektur bei 15 (27.05.20/16:45 Uhr)
- Keine neuen Covid-19-Fälle und keine Genesene in Siegen-Wittgenstein /Kreis Siegen-Wittgenstein hat die wenigsten Infektionen in NRW (28.05.20/17:00 Uhr)
- Auch heute keine neuen Fälle in Siegen-Wittgenstein/Zwei Patienten aus Kreuztal genesen (29.05.2020/16:30 Uhr)
April 2020
- Corona-Patientin aus Kreuztal verstorben / Gesamtzahl der positiv Getesteten in Siegen-Wittgenstein auf 140 angestiegen (01.04.20/18:15 Uhr)
- Keine Neuaufnahmen in Celenus Klinik Hilchenbach / Zahl der Infizierten auf 152 gestiegen (02.04.20/18:50 Uhr)
- Frau aus Freudenberg ist drittes Corona-Opfer in der Region / Gesamtzahl der positiv getesteten Siegen-Wittgensteiner liegt jetzt bei 167 (03.04.20/18:30 Uhr)
- Weiteres Corona-Opfer in der Region zu beklagen / Mann Mitte 50 aus Siegen verstirbt im Kreisklinikum (05.04.20/19:00 Uhr)
- Zahl der aktuell erkrankten Coronapatienten liegt bei 14 /18 Patienten liegen im Krankenhaus, zwei auf Intensivstation (06.04.20/18:20 Uhr)
- Seit Beginn der Pandemie 195 Corona-Infizierte in Siegen-Wittgenstein / Kreisgesundheitsamt empfiehlt: bei Symptomen testen lassen! (07.04.20/19:30 Uhr)
- Zahl der aktuell erkrankten Coronapatienten liegt bei 126 Auf sechs neue Infektionen kommen heute 19 genesene Patienten (08.04.20/19:00 Uhr)
- Interview mit Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes: Wer sollte sich jetzt testen lassen? Wie bekomme ich einen Testtermin? Welche Regeln gelten über Ostern? (08.04.20/ 12:30 Uhr)
- Gemeinsam für saubere Hände: 6.000 Liter Desinfektionsmittel für Siegen-Wittgenstein hergestellt (09.04.20/17:00 Uhr)
- Die Corona-Pandemie fordert weitere zwei Todesfälle in Siegen-Wittgenstein Infohotline des Kreises an den Feiertagen erreichbar(09.04.20/20:00 Uhr)
- Neun Neuinfizierte Corona-Patienten am Karfreitag / 142 Personen aktuell erkrankt, 73 wieder genesen (10.04.20/17:00 Uhr)
- Corona-Fallzahlenentwicklung Karsamstag / Fünf Neuinfierte und zwei Genesene in Siegen-Wittgenstein (11.04.20/18:00 Uhr)
- Corona-Update am Ostersonntag: Zwei neue Fälle und eine Genesung gemeldet (12.04.20/17:30 Uhr)
- Zahl der aktuell erkrankten Coronapatienten liegt bei 155 / Am Ostermontag elf neue Coronainfektionen bestätigt, zwei Patienten genesen (13.04.20/17:15 Uhr)
- Keine Neuinfizierten in Siegen-Wittgenstein / Zahl der aktuell Erkrankten sinkt auf 143 (14.04.20/19:00 Uhr)
- Sechs Neuinfizierte und sieben Genesene am Mittwoch gemeldet / Aktuell in Siegen-Wittgenstein 434 Personen in Quarantäne(15.04.20 /18:00 Uhr)
- Statement: Landrat Andreas Müller zu Bund-Länder-Corona-Entscheidungen: »Umsicht, Vorsicht, Besonnenheit: Kein falsches vorschnelles Vorpreschen« (15.04.20 / 19:20 Uhr)
- Elf Neuinfizierte und acht Genesene am Donnerstag gemeldet / 145 Siegen-Wittgensteiner aktuell an Covid-19 erkrankt (16.04.20/19:00 Uhr)
- Sechs Neuinfizierte und sechs Genesene am Freitag registriert / Unverändert 145 Siegen-Wittgensteiner an Covid-19 erkrankt (17.04.20/19:00 Uhr)
- Landrat kritisiert Vorpreschen der NRW-Landesregierung / Andreas Müller: »Shopping-Malls öffnen und Gottesdienste weiter verbieten ist inkonsequent und nicht nachvollziehbar« (17.04.20 / 10:30 Uhr)
- Fünf Neuinfizierte am Wochenende registriert / Gesamtzahl der Corona-Infizierten seit Beginn der Pandemie auf 267 gestiegen (19.04.20/15:30 Uhr)
- Zwei Neuinfizierte und neun Genesene registriert / Zahl der aktuell in Siegen-Wittgenstein bestätigt Erkrankten sinkt auf 143 (20.04.20/19:00 Uhr)
- Zwei Verstorbene: Ein Senior aus Freudenberg und ein Senior aus Nachbarkreis/Zahl der aktuell in Siegen-Wittgenstein bestätigt Erkrankten sinkt auf 142 (21.04.20/19:30 Uhr)
- Erstmals mehr Genesene als Erkrankte in Siegen-Wittgenstein / Bereits 140 Genesene seit Beginn der Corona-Pandemie (22.04.20/19:00 Uhr)
- 283 Infizierte seit Beginn der Corona-Pandemie/155 Patienten bereits wieder genesen, Zahl der aktuell Erkrankten sinkt auf 121 (23.04.20/19:00 Uhr)
- 286 Infizierte seit Beginn der Corona-Pandemie/Zahl der aktuell Erkrankten sinkt auf 116 (24.04.20/19:00 Uhr)
- Sechs Neuinfizierte am Wochenende/Aktuell 122 Erkankte, 163 bereits wieder genesen (26.04.20/19:00 Uhr)
- Erstmals kein neuer Corona-Fall in Siegen-Wittgenstein/Zahl der aktuell erkrankten Coronapatienten liegt bei 120 (27.04.20/18:30 Uhr)
- 159 Abstriche genommen/Reihentestung im Studentenwohnheim in der Engsbachstraße (28.04.20/16:30 Uhr)
- Seniorin aus Bad Berleburg verstorben/Zahl der aktuell erkrankten Coronapatienten liegt bei 108 (28.04.20/18:30 Uhr)
- Nur der Abstrich zählt/Gesundheitsamt gleicht Bewertung für Coronafälle an RKI-Vorgaben an (29.04.20/20:30 Uhr)
- Sieben der 159 getesteten Studierenden positiv/Derzeit 75 Menschen in Siegen-Wittgenstein an Covid-19 erkrankt (30.04.20/19:30 Uhr)
März 2020
- Kontakt zu einem bestätigten Corona-Erkrankten: Mitarbeiterin der Rettungswache Erndtebrück-Womelsdorf vorsichtshalber unter Quarantäne (03.03.20/22:00 Uhr)
- Corona-Verdacht in Erndtebrück-Womelsdorf nicht bestätigt (5.03.20 / 13:50 Uhr)
- «Immer erst telefonisch beim Hausarzt melden: Kreis richtet zwei zentrale Anlaufstellen und mobile Teams für Coronatests ein« (07.03.20/7:00 Uhr)
- Veranstaltungen absagen? Kreisgesundheitsamt schließt sich Empfehlung der Gesundheitsminister an / Schulkonzerte abgesagt (09.03.20/17:00 Uhr)
- Erlass des Landes - Alle Großveranstaltungen müssen abgesagt werden (10.03.20/16:15 Uhr)
- Feierlichkeiten »125 Jahre Motor-Omnibus« werden verschoben (10.03.20/16:50 Uhr)
- Erster bestätigter Coronafall in Siegen-Wittgenstein (10.03.20/19:40 Uhr)
- Zweiter bestätigter Coronafall in Siegen-Wittgenstein (11.03.20/19:20 Uhr)
- Kreis, Städte und Gemeinden sagen bis Ostern alle eigenen Veranstaltungen ab (12.03.20/17:15 Uhr)
- Acht neue positive Corona-Testergebnisse am Donnerstag (12.03.20/20:30 Uhr)
- Kreis VHS stellt Unterrichtsbetriebe ein (13.03.20/14:00 Uhr)
- Corona-Diagnose-Zentrum in Siegen startet am Montag (13.03.20/15:15 Uhr)
- Regelung für Patientenbesuche in den Siegener Krankenhäusern (13.03.20/18:20 Uhr)
- Vier weitere Coronafälle in Siegen-Wittgenstein / Infohotline auch am Wochenende von 9:00 bis 13:00 Uhr erreichbar (13.03.20/20:20 Uhr)
- Kreis und Stadt sind sich einig: Am Montag noch alle Kindertageseinrichtungen geöffnet! (13.03.20/20:50 Uhr)
- Kreisgesundheitsamt schlägt Städten und Gemeinden vor: Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios, Clubs, Discotheken, Kinos und Tanzschulen sollen ab Montag (16.03.) geschlossen bleiben (14.03.20 / 20:00 Uhr)
- Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens / Landrat Andreas Müller: »Jeder muss Verantwortung übernehmen« (15.03.20 / 19:00 Uhr)
- 5 neue Coronafälle in Siegen-Wittgenstein/Kreisverwaltung ab 17. März geschlossen (16.03.20/18:21 Uhr)
- Corona-Diagnose-Zentrum nimmt Arbeit auf: Kreis, Universität, AMZ und regionale Krankenhäuser arbeiten zusammen (17.03.20/13:45 Uhr)
- Kreisklinikum Siegen ist vorbereitet Personalkonzept wurde aufgestellt und Beatmungskapazitäten verdreifacht (17.03.20/17:12 Uhr)
- Weitere Einschränkungen für Gaststätten geplant: Servicezeiten des Bürgertelefons werden ausgeweitet (17.03.20/19:19 Uhr)
- #siwiHilft - Kreis organisiert Hilfesystem/ Hilfsorganisationen in Siegen-Wittgenstein ziehen an einem Strang (17.03.20/19:40 Uhr)
- Auch Restaurants und die meisten Geschäfte müssen schließen/ Allgemeinverfügung des Kreises fasst Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus zusammen (18.03.20/16:15 Uhr)
- Drei weitere Coronafälle in Siegen-Wittgenstein (18.03.20/19:30 Uhr)
- Zwei weitere Coronafälle in Siegen-Wittgenstein (19.03.20/19:00 Uhr)
- Sonderfahrplan für den NRW-Schienenverkehr gilt ab Samstag (20.03.20/15:00)
- FakeNews verunsichern Schwangere / Gesundheitsamt sieht keinen Grund auf Entbindungen im Krankenhaus zu verzichten(20.03.20/16:50 Uhr)
- Busse der VWS GmbH fahren ab 23. März 2020 nach Notfahrplan (20.03.20/18:30 Uhr)
- Gemeinsames Projekt der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe: Ehemaliges Krankenhaus in Kredenbach soll zeitweise reaktiviert werden (20.03.20/19:00 Uhr)
- Acht neue Coronainfektionen am Freitag bekannt geworden (21.03.20/19:45 Uhr)
- Ab Montag Versammlungsverbot für mehr als 2 Personen / Erste Coronapatientin in Siegen-Wittgenstein genesen (22.03.20/20:20 Uhr)
- Drei weitere Coronafälle in Siegen-Wittgenstein (23.03.20/19:00 Uhr)
- Sieben neue bestätigte Coronafälle in Siegen-Wittgenstein/Acht Patienten konnten als genesen aus der Quarantäne entlassen werden (24.03.20/19:20 Uhr)
- Zehn neue bestätigte Coronafälle in Siegen-Wittgenstein / Mitarbeiter der Infohotline können auch in sechs Fremdsprachen Auskunft geben (25.03.20/18:40 Uhr)
- Zwölf neue Infizierte in Siegen-Wittgenstein (26.03.20/18:45 Uhr)
- Erster Corona-Toter in Siegen-Wittgenstein zu beklagen/Bisher insgesamt 97 Covid-19-Infizierte im Kreisgebiet, 17 bereits wieder genesen (27.03.20/18:00 Uhr)
- Sieben neue Coronafälle im Kreisgebiet (29.03.20/18:00 Uhr)
- Sieben weitere Coronafälle in Siegen-Wittgenstein / Erste Nase-Mund-Schutzmasken aus Deyang eingetroffen (30.03.20/18:30 Uhr)
- Ob Mensch oder Tier - #siwiHilft /Organisierte Nachbarschaftshilfe von Kreis und Hilfsorganisationen erfolgreich gestartet (31.03.20/16:00 Uhr)
- Zahl der Corona-Infizierten auf 119 gestiegen (31.03.20/18:45 Uhr)