Kfz - Zuteilung eines H-Kennzeichens für Oldtimer
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach Paragraph 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr («Oldtimer-Gutachten«) vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zur Umschreibung von Fahrzeugen. Wunschkennzeichen können vorab reserviert werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten nach Paragraph 23 StVZO
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
Bei Sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen:
- Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- bisherige Kennzeichenschilder
Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer (seit 30. Januar 2014 SEPA-Lastschriftmandat)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
Seit 1. Oktober 2017 können Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.