Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung bietet Beratung und psychosoziale Betreuung vor, während und nach der Schwangerschaft (bis zum dritten Lebensjahr des Kindes) und im Schwangerschaftskonflikt nach Paragraph 219 Strafgesetzbuch (StGB).Details einblenden
Angeboten werden:
- Längerfristige Beratung und Begleitung
- Information über finanzielle Hilfen zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Elterngeld
- Unterstützung bei Behördenkontakten, Anträgen auf Leistungen mit Rechtsanspruch
- Information zu rechtlichen Fragen zum Beispiel Kindschaftsrecht, Mutterschutzgesetz, Elterngeldgesetz
- Vermittlung von Hilfen aus Mitteln der Bundesstiftung »Mutter und Kind«
- Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind
- Unterstützung bei Problemen mit Arbeit, Schul- und Berufsausbildung
- Gespräche im Rahmen von Pränataldiagnostik
- Gespräche vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratungsbescheinigung zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches
- Sexualaufklärung und Verhütungsberatung
- Gespräche zur Familienplanung
- Beratung zur Vertraulichen Geburt
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Zur Antragstellung auf finanzielle Mittel bei der Bundesstiftung «Mutter und Kind«:- Personalausweis
- Mutterpass
- Kontokarte
- Nachweis über das Einkommen der letzten drei Monate
- Mietvertrag
- Unterlagen aus denen Belastungen hervorgehen, zum Beispiel Kredite
- Kindergeldnachweise und/oder Unterhaltsnachweise