Einsichtnahme in die Todesbescheinigung
"Angehörigen kann, bei Nachweis eines berechtigten Interesses, die Einsicht in die Todesbescheinigung ermöglicht oder Auskünfte daraus erteilt werden. Darüber hinaus ist die Zusendung einer Kopie der Todesbescheinigung möglich, sofern das Online-Verfahren unter Verwendung eines elektronischen Personalausweises genutzt wird.
Versicherungen können Auskünfte aus der Todesbescheinigung erhalten, sofern eine schriftliche Anforderung vorliegt und die verstorbene Person eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung erteilt hat.
Dies gilt ausschließlich für Personen, die im Kreis Siegen-Wittgenstein verstorben sind.
Es werden keine Gebühren für die Einsichtnahme in die Todesbescheinigung erhoben."
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Personalausweis (bei Einsicht im Gesundheitsamt) bzw. Anmeldung im Onlinedienst mit elektronischem Personalausweis
- Bei Auskünften für oder durch Versicherungen:
- Schreiben der Versicherung
- Schweigepflichtsentbindung des Begünstigten der Versicherung/der verstrobenen Person