Gewässerunterhaltung
Als Gewässerunterhaltung bezeichnet man die regelmäßig wiederkehrende Pflege der Fließgewässer. Ziel der Gewässerunterhaltung ist neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss auch die Bewahrung und Entwicklung des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein wird die Gewässerunterhaltung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung von den Städten und Gemeinden durchgeführt.