Gewässerausbau
Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und damit einschlägigen Rechtsvorschriften unterworfen. Dies gilt auch für die Beachtung ökologischer Aspekte.
Nach den wasserrechtlichen Grundsätzen sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt. Dies soll deutlich machen, dass Gewässer als Bestandteil des gesamten Naturhaushaltes anzusehen sind und dass die Erhaltung oder Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes der Gewässer anzustreben ist. Dieses Ziel ist auch bei einem Gewässerausbau stets zu beachten.
Für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Veränderung eines Gewässers (Gewässerausbau) ist grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren erforderlich.