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Koordination Netzwerk Kinderschutz

Die Jugendämter sind nach § 9 des Landeskinderschutzgesetz NRW dazu verpflichtet, interdisziplinäre Netzwerke zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu bilden, zu koordinieren und weiterzuentwickeln. 

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Aufgabe der Netzwerk Koordination ist insbesondere die Entwicklung und Pflege der Netzwerkstrukturen, die Organisation von bedarfsgerechten Fortbildungsangeboten für die Fachkräfte des Netzwerkes sowie die Implementierung von transparenten Handlungs- und Arbeitsweisen im Kinderschutz.