Ordnungswidrigkeiten im Baurecht
Für Verstöße gegen bestimmte baurechtliche Vorschriften sieht auch das Baurecht Bußgelder vor. Diese Ordnungswidrigkeiten sind in § 86 BauO NRW 2018 aufgeführt. Ein Bußgeld kann z.B. verhängt werden, wenn eine bauliche Anlage ohne Genehmigung gebaut oder genutzt wird. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich u.a. danach, ob der Verstoß vorsätzlich geschieht und die Person schon mehrfach wegen Verstößen aufgefallen ist. Auch der wirtschaftliche Vorteil, den der/die Verantwortliche durch die Nichtbeachtung der Vorschriften hatte, spielt eine Rolle.