Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Für bestimmte Bauvorhaben ist keine Baugenehmigung erforderlich. Sie sind genehmigungs- oder verfahrensfrei. Dazu gehören z.B. kleinere Gebäude ohne Aufenthaltsräume (bis zu 75 m³), Garagen bis 30m², Terrassenüberdachungen bis 30m² und einer Tiefe bis 4,50m, Mauern und Einfriedungen bis zu 2m uvm. Alle genehmigungsfreien Bauvorhaben sind abschließend in § 62 BauO NRW 2018 aufgeführt. Wichtig ist, dass auch bei solchen Vorhaben die Verpflichtung besteht, die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dafür trägt der Bauherr/die Bauherrin die Verantwortung.