Brandschutzdienststelle
Die Brandschutzdienststelles des Kreises kümmert sich um Aufgaben nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für alle Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein mit Ausnahme der Stadt Siegen. Dies beinhaltet die Beteiligung in verschiedenen Genehmigungsverfahren, Stellungnahmen zur Löschwasserversorgung, Beratung, Abstimmung und Genehmigung von Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Kreisleitstelle und die Prüfung von Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen. Außerdem nimmt sie an Brandschauen teil, die durch die Kommunen regelmäßig durchgeführt werden und berät Bauherren, Architekten, Ingenieure, Behörden, Feuerwehren und Betriebe in Brandschutzangelegenheiten. Nicht zuletzt fällt die Abstimmung von Pyrotechnik in Versammlungsstätten und die Lagerung von Silvesterfeuerwerk in ihren Zuständigkeitsbereich.