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Führerschein - Genehmigung von Planwagenfahrten

Immer wieder kommt die Frage auf, welche Voraussetzungen für die Beförderung von Personen auf einem sogenannten Planwagen erfüllt werden müssen. Bei einer solchen Planwagenfahrt sind einige Regeln zu beachten, bei denen die Sicherheit für das traktorgezogene Gespann an erster Stelle steht.

Information

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.

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Schritt 1) Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen:
Für die Fahrzeugkombination ist zunächst eine spezielle Genehmigung erforderlich (§ 70 StVZO). Dazu ist es notwendig, dass die antragstellende Person das Fahrzeuggespann bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen beim TÜV vorführen muss. Dieser Sachverständige muss ein positives »Zuggutachten« ausstellen, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die Sie dem Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums vom 08.03.2004 entnehmen können.

Schritt 2) Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO durch die Bezirksregierung Arnsberg:
Wenn es zu dem positiven Gutachten kommt, sollte der Genehmigung nichts mehr im Wege stehen. Dazu muss dann ein Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Ein Muster dieses Antrages finden Sie im unteren Bereich der Seite.

Schritt 3) Ausnahmegenehmigung nach § 46 i.V. mit § 29 StVO durch das zuständige Straßenverkehrsamt:
Zusätzlich zu der Genehmigung für die Zugkombination benötigen Sie noch eine Genehmigung für den Transport von Personen im Planwagen (§ 46 i.V. mit § 29 StVO). Auch dieser Antrag ist unten beigefügt, welchen Sie unter Vorlage der Ausnahmegenehmigung von der Bezirksregierung Arnsberg bei uns einreichen müssen.

Anforderungen an die Zugkombination:
Neben dem positiven Gutachten vom TÜV müssen die Zugmaschine und der Planwagen jeweils einzeln zugelassen (Betriebserlaubnis) und mit einem eigenen Kfz-Kennzeichen ausgestattet sein. Für die Zugmaschine und den Planwagen ist jeweils eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Anforderungen an den Fahrer:
Der Fahrer benötigt mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1E (alte Klasse 3 nach Umtausch in den EU-Kartenführerschein) bei Zugmaschine bis max. 7,5t und einer Kombination bis max. 12t. Sollte das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine oder der Kombination schwerer sein, wird die Klasse CE benötigt. Außerdem müssen das augenärztliche und ärztliche Zeugnis nach § 48 Abs. 5 Nr. 1 und 2 FeV mitgeführt werden.