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Kfz - Zuteilung E-Kennzeichen

Folgende Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten:

  • reine Batterie-Elektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellen-Fahrzeuge
  • Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2/km ausstoßen oder eine rein elektrische Mindest-Reichweite von 40 km haben.
    (Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 31.12.2017: 30 km)

Folgende Fahrzeugklassen sind berechtigt, ein E-Kennzeichen zu führen:

  • Klasse M1 (Pkw)
  • Klasse N1 (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
  • Klasse L3e und Klasse L4e (Kräder mit einer Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h)
  • Klasse L5e (dreirädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h)
  • Klasse L7e (vierrädrige Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 400 oder 550 kg)

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Die Voraussetzungen für die Zuteilung eines E-Kennzeichens müssen Sie nachweisen mit

  • EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC-Papier)
  • Datenbestätigung des ABE-Inhabers
  • Einzelgenehmigung des Fahrzeuges

Hinweise:

Auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen eine grüne Umwelt-Plakette.

Bei der Kombination mit einem Saisonkennzeichen steht das E direkt hinter der Erkennungsnummer.

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.