Hilfe zur Pflege (ambulant)
Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.Leistungen können frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt werden, an dem der Antrag gestellt wurde, beziehungsweise später, wenn zum Beispiel die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Grundantrag
- Aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes inklusive Überschussbeteiligung
- Mietbescheinigung beziehungsweise Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des aktuellen Schwerbhindertenausweises
- Vollmacht beziehungsweise Betreuungskurkunde
- Entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- Aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse
- Gegebenenfalls weitere aktuelle medizinische Unterlagen