Jagdbeirat
Bei jeder unteren Jagdbehörde wird ein Jagdbeirat gebildet. Er setzt sich aus Vertretern der Jägerschaft, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, des Forstschutzes, des Naturschutzes, des Tierschutzes und des Landrates, bzw. dessen Beauftragten, zusammen. Er hat die Aufgabe, die Jagdbehörde zu beraten und ist in allen grundsätzlichen Fragen zu hören. Die Aufgaben der Geschäftsführung des Jagdbeirates werden von der unteren Jagdbehörde wahrgenommen.Details einblenden
Die Sitzungen des Jagdbeirates sind öffentlich. Der Termin für die nächste Sitzung steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben.