Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Gehwege - eine Baustelle eingerichtet, muss dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt werden. Gleiches gilt für die Aufstellung von Containern, Baugerüsten etc., sofern öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen wird.Details einblenden
An der Genehmigung sind verschiedene andere Behörden beteiligt (Straßenbaulastträger, Polizei u.a.).
Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen erteilen diese verkehrsrechtlichen Anordnungen in eigener Zuständigkeit.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
- Aufstellung eines Containers bzw. eines Hindernisses gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO