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Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Gehwege - eine Baustelle eingerichtet, muss dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt werden. Gleiches gilt für die Aufstellung von Containern, Baugerüsten etc., sofern öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen wird.

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Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht hat sie u. a. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Der Antrag wird in der Regel durch die Baufirma eingereicht. Die Genehmigung enthält Auflagen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.
An der Genehmigung sind verschiedene andere Behörden beteiligt (Straßenbaulastträger, Polizei u.a.).

Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen erteilen diese verkehrsrechtlichen Anordnungen in eigener Zuständigkeit.

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