Inhalt

Förderung von Eigenheimen/Eigentumswohnungen (Neubau/Kauf)

Der Kreis Siegen-Wittgenstein bewilligt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für den Neubau und Kauf von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Die Förderung wird für Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person bereit gestellt. Zudem darf das Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Prüfen Sie, ob für Sie eine Förderung möglich ist, mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsförderung beraten Sie gerne telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich: Sprechzeiten sind Montags - Dienstags und Donnerstags - Freitags von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr.

Update Juli 2024: Aufgrund der hohen Nachfrage ist das diesjährige Mittelbudget für den Kreis Siegen-Wittgenstein bereits ausgeschöpft. Eine Förderung in diesem Jahr kann aktuell nicht in Aussicht gestellt werden. Eingehende Anträge werden nach Vollständigkeit, Höhe des Förderbedarfs (Zugehörigkeit Einkommensgruppe, ggf. sonstige förderbedürftige Umstände) und dem Eingangsdatum priorisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass neu eingehende Anträge nur nachrangig bearbeitet werden.

Um eine zeitnahe Bearbeitung der vorliegenden Anträge zu gewährleisten, können aktuell keine persönlichen Beratungen durchgeführt werden.