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Förderung von Eigenheimen/Eigentumswohnungen (Neubau/Kauf)

Der Kreis Siegen-Wittgenstein bewilligt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für den Neubau und Kauf von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Die Förderung wird für Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person bereit gestellt. Zudem darf das Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Prüfen Sie, ob für Sie eine Förderung möglich ist, mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohnungsförderung beraten Sie gerne telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich:  Sprechzeiten sind Montags - Freitags von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr.