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Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung
Eine «Sozialwohnung« darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Zu unterscheiden ist zwischen dem «allgemeinen« und dem «gezielten« Wohnberechtigungsschein.