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Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Einen Wohnberechtigungsschein kann erhalten, wer die gesetzlichen Einkommensgrenzen einhält. Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Ein Wohnberechtigungsschein kann nur für eine bestimmte (angemessene) Wohnungsgröße erteilt werden. Auch diese richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Angemessen sind grundsätzlich folgende Wohnungsgrößen
1 Person  50 m²
2 Personen 65 m² oder 2 Räume
3 Personen 80 m² oder 3 Räume
je weitere Person + 15 m² oder +1 Raum

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Wohnfläche oder zusätzliche Räume genehmigt werden.

Zu unterscheiden ist zwischen dem «allgemeinen« und dem «gezielten« Wohnberechtigungsschein.

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein kann für die Wohnungssuche in ganz Nordrhein-Westfalen genutzt werden.

Ist bereits eine Wohnung in Aussicht, kann ein Wohnberechtigungsschein jedoch auch gezielt für diese Wohnung ausgestellt werden. Hierfür ist eine Vorab-Erklärung des Vermieters erforderlich.  Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenpflichtig und kostet derzeit 10,00 Euro.



Notwendige Unterlagen und Online-Services

Nutzen Sie gerne unsere Online-Services zum Beantragen eines Wohnberechtigungsscheins! Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch, unter den unten aufgeführten Kontaktdaten zur Verfügung.