Hinweis zum Fahrzeugverkauf
Bis zur Abmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges auf den Erwerber zahlt der Verkäufer weiterhin die Kfz-Steuer und auch die Versicherung. Daher ist der sicherste Schutz die Abmeldung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Erwerber.Sollte das Fahrzeug dennoch in zugelassenem Zustand verkauft worden sein, müssen die Hinweise auf dem Merkblatt zum Fahrzeugverkauf beachtet werden und die ausgefüllte Verkaufsanzeige an die Zulassungsstelle zur weiteren Bearbeitung geschickt werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Um die Abmeldung oder Umschreibung des Fahrzeuges überwachen zu können, muss die ausgefüllte und unterschriebene Verkaufsmitteilung, in der Zulassungsstelle vorgelegt werden.Die Verkaufs-Anzeige muss selbst vollständig ausgefüllt werden. Die Daten des Käufers (Name und Adresse) müssen anhand seines Ausweises kontrolliert werden. Nur komplett ausgefüllte Verkaufsanzeigen können bearbeitet werden.