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Ausländer - Einbürgerung

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein berät Interessierte zu allen Fragen der Verfahrensabwicklung. In einem Informationsgespräch werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung und die dafür erforderlichen Unterlagen erörtert. Es erleichtert und verkürzt das Einbürgerungsverfahren, wenn vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch geführt wird.

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Der Einbürgerungsantrag selbst ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Antrag und Antragsunterlagen werden anschließend an den Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet und hier bearbeitet. Die Einbürgerungsbehörde entscheidet über den Einbürgerungsantrag; wird dem Antrag zugestimmt, dann wird die Einbürgerungsurkunde durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes ausgehändigt. Dort können Personalausweis, Reisepass und andere Personaldokumente beantragt werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Die notwendigen Unterlagen sind von vielen persönlichen Faktoren der Antragsteller abhängig. Eine Auflistung aller eventuell in Betracht kommenden Urkunden, Zeugnisse und Nachweise ist wenig hilfreich. Im Beratungsgespräch vor Antragstellung werden die individuell notwendigen Unterlagen benannt.