Kfz - Wiederzulassung auf den gleichen Halter innerhalb des Kreises
Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt im Kreis Siegen-Wittgenstein angemeldet war, wieder auf den gleichen Halter im Kreis Siegen-Wittgenstein zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online wieder zulassen.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Änderung des Kennzeichens oder wenn alte Fahrzeugpapiere (bis 2005) vorliegen
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
(Online-Services nicht bei Firmen möglich) - SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.