Sprungziele
Inhalt

Kfz - Wiederzulassung auf den gleichen Halter innerhalb des Kreises

Soll ein Fahrzeug, welches zuletzt im Kreis Siegen-Wittgenstein angemeldet war, wieder auf den gleichen Halter im Kreis Siegen-Wittgenstein zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online wieder zulassen.

Details einblenden

Die Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter kann nur erfolgen, bei Vorlage eines Behindertenausweises oder der Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis (zum Beispiel A1 oder BF17). Zusätzlich ist eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile beziehungsweise des einzelnen, allein sorgeberechtigten Elternteils (Nachweis) vorzulegen.

Ein Wunschkennzeichen kann online vorab reserviert werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer (seit 30. Januar 2014 SEPA-Lastschriftmandat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Änderung des Kennzeichens oder wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere erstellt wurden
  • eventuell die bisherigen Kennzeichen
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)