Kfz - Wiederzulassung auf den gleichen Halter innerhalb des Kreises
Soll ein Fahrzeug, welches zuletzt im Kreis Siegen-Wittgenstein angemeldet war, wieder auf den gleichen Halter im Kreis Siegen-Wittgenstein zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online wieder zulassen.
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Ein Wunschkennzeichen kann online vorab reserviert werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer (seit 30. Januar 2014 SEPA-Lastschriftmandat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Änderung des Kennzeichens oder wenn noch keine neuen Fahrzeugpapiere erstellt wurden
- eventuell die bisherigen Kennzeichen
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)