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Kfz - Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens oder der Fahrzeugpapiere

Für die Neuzuteilung von Kennzeichen und/oder Neuausstellung von Fahrzeugpapieren anlässlich eines Verlustes ist oftmals die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich. Wird der Verlust im Rahmen einer Umschreibung angezeigt, ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises (zum Beispiel Kaufvertrag) sowie die Vorlage einer »Unbedenklichkeitsbescheinigung« der bisherigen, kennzeichenführenden Behörde erforderlich, sofern das Fahrzeug vorher nicht im Kreis Siegen-Wittgenstein zugelassen war.

Hinweis: Zum Datenabgleich ist bei der Abgabe einer Versicherung an Eides statt die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht und die Versicherung an Eides statt.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):

Notwendige Unterlagen

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Anzeige der Polizei (nur bei Diebstahl)

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Anzeige der Polizei (nur bei Diebstahl)

Die neuen Fahrzeugpapiere werden nach Ende der Aufbietungsfrist (15 Tage) ausgestellt.

Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder:

Bei Diebstahl der Kennzeichenschilder sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bei Verlust oder auch bei Diebstahl ist immer eine Umkennzeichnung (das Fahrzeug erhält ein neues Kennzeichen) erforderlich.

 Die verlorenen oder die gestohlenen Kennzeichen werden zur Fahndung ausgeschrieben und sind 10 Jahre gesperrt.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Anzeige der Polizei (nur bei Diebstahl)

Hinweis: Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II erst bei der Bank angefordert werden: https://kfz-ial.siegen-wittgenstein.de)

Sofern nur ein Kennzeichen gestohlen oder verloren wurde, ist das zweite Kennzeichen vorzulegen, es sei denn es handelt sich um ein Zweirad oder um einen Anhänger.

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.