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Kfz - Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens

Wenn Sie ein Kennzeichenschild verlieren oder dieses gestohlen wird, muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt und polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben. Das eventuell noch vorhandene zweite Schild wird durch die Zulassungsstelle eingezogen oder entwertet.

Ein Wunschkennzeichen kann online vorab reserviert werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte (gültige) Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht


Bei verlorenen Kennzeichen:

  • Vom Fahrzeughalter unterschriebene Versicherung an Eides statt


Bei gestohlenem Kennzeichen:

  • Diebstahlanzeige der Polizei oder vom Fahrzeughalter unterschriebene Versicherung an Eides statt

Bei Verlust eines Schildes, bitte das noch vorhandene Schild zur Entwertung mitbringen.