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Kfz - Umschreibung auf eine neue Anschrift (aus einem anderen Kreis)

Wechselt ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands seine Wohnung in einen anderen Zulassungsbezirk, muss das Fahrzeug im neuen Zulassungsbezirks (Kreis oder kreisfreie Stadt) angemeldet werden. Das bisherige Kennzeichen kann auf Wunsch weiter geführt werden. Die Kennzeichenübernahme ist jedoch nur bei angemeldeten Fahrzeugen und nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online umschreiben.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
    (Online-Services nicht bei Firmen möglich)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)

Falls ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll bei angemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Aktuelle Kennzeichenschilder

Unter diesen Voraussetzungen kann ein Antrag online eingereicht und bezahlt werden:

  • Sie sind innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein umgezogen oder Sie sind aus einem anderen Kreis zugezogen und möchten Ihr bisheriges Kennzeichen weiterhin verwenden.
  • Sie verfügen über eine Zulassungsbescheinigung Teil I auf deren Rückseite ein Aufkleber angebracht ist.
  • Sie haben den Umzug bereits beim Einwohnermeldeamt angegeben.

Onlineverfahren mit vereinfachtem Zugang:

Hierbei ist lediglich die Registrierung und Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW (Benutzername und Kennwort) erforderlich. Die eID des Personalausweises wird nicht benötigt.

Servicekonto.NRW

Onlineverfahren mit eID des Personalausweises:

Für die Nutzung des i-Kfz-Verfahrens verwenden Sie bitte den »Zugang ohne Registrierung« mit der eID des Personalausweises.

i-Kfz-Verfahren

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.