Kfz - Saisonkennzeichen
Zuteilung, Änderung oder Löschung von Saisonkennzeichen.
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Saisonkennzeichen werden häufig bei Krafträdern, Wohnmobilen, Anhängern oder Cabrios genutzt.
Sollten Sie ein Saisonkennzeichen wünschen, geben Sie bitte beim Wunschkennzeichen
maximal zwei Buchstaben und drei Ziffern (Beispiel SI-AA123) ein.
Besonderheiten:
Eine Kombination aus E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist grundsätzlich möglich.
Das gleiche gilt für (Oldtimer) H-Kennzeichen. Auch hier ist eine Saisonvergabe grundsätzlich möglich.
Bei allen Kennzeichen ist die maximale Kennzeichenlänge von 8 Zeichen zu beachten. Bei einem E-Kennzeichen ersetzt das "E" eine Zahl, sodass maximal 7 Zeichen und das "E" verwendet werden können. (Bspw.: SI +2 Buchstaben + 3 Zahlen + "E")
mit Saisonkennzeichen (Bspw.: SI + 2 Buchstaben + 2 Zahlen + »E« + »04/10«)
Das gleiche gilt für H-Kennzeichen.
Bitte die Zusätze wie »E« oder »H« bei der Wunschkennzeichenreservierung nicht angeben.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Bei zugelassenen Fahrzeugen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis / Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen
- Aktuelle Kennzeichenschilder
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
Bei nichtzugelassenen Fahrzeugen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.