Kfz - Zulassung Neufahrzeug
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Inländische Fahrzeuge:
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und COC-Papier
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei Fahrzeugen mit einem Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung sind mit Ausnahme des Fahrzeugbriefes zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen nachfolgende Papiere vorzulegen:
Gutachten gemäß § 13 EG-FGV
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.