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Kfz - Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge

Eine Neuzulassung liegt vor, wenn das Fahrzeug bisher noch nicht zugelassen war, auch nicht im Rahmen einer Tageszulassung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online neu zulassen.

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Die Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter kann nur bei Vorlage eines Behindertenausweises oder der Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis (zum Beispiel A1 oder BF17) erfolgen. Zusätzlich ist eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile beziehungsweise des einzelnen, allein sorgeberechtigten Elternteils (Nachweis) vorzulegen.

Ein Wunschkennzeichen kann online vorab reserviert werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung/certificate of conformity
  • Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer in Form eines SEPA-Lastschriftmandates; Unterschrift des Kontoinhabers in Verbindung mit dem Personalausweis oder eine entsprechend lautende Vollmacht in Verbindung mit einem Personalausweis ist zwingend erforderlich
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)