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Kfz - Zulassung Neufahrzeug

Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.

Inländische Fahrzeuge:

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und COC-Papier
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Bei Fahrzeugen mit einem Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung sind mit Ausnahme des Fahrzeugbriefes zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen nachfolgende Papiere vorzulegen:

Gutachten gemäß § 13 EG-FGV

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch EC-Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.