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Kfz - Adressänderung

Sie sind innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein umgezogen, z.B. von Siegen nach Freudenberg. Dann muss Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich geändert werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen: neuer Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeummeldung
    (Online Adressänderung nicht bei Firmen möglich)
  • Bei alten Fahrzeugbriefen (vor 2005) ist dieser auch zu ändern.
  • Es ist keine Vollmacht erforderlich.

Unter diesen Voraussetzungen kann ein Antrag online eingereicht und bezahlt werden:

  • Sie sind innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein umgezogen oder Sie sind aus einem anderen Kreis zugezogen und möchten Ihr bisheriges Kennzeichen weiterhin verwenden.
  • Sie verfügen über eine Zulassungsbescheinigung Teil I, auf deren Rückseite ein Aufkleber angebracht ist.
  • Sie haben den Umzug bereits beim Einwohnermeldeamt angegeben.

Information 

In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).

Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.