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Kfz - Namens- oder Adressänderung innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein

Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Adresse auch über den untenstehenden Link online ändern.

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Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegiester bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde. Die Anschriftenänderung (Personen und Firmen) ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ohne Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) möglich.

Bei alten Fahrzeugbriefen, vor 2005, ist dieser auch zu ändern. Die Änderung des Namens bei Personen ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzutragen.

Namensänderungen bei Firmen machen eine Umschreibung erforderlich.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Namensänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung Fahrzeughalters
  • Bei Firmen: neuer Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeummeldung, ZB I, ZB II, eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), Ausweis des Geschäftsführers

Adressänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen: neuer Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeummeldung, ZB I beziehungsweise Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Unter diesen Voraussetzungen kann ein Antrag online eingereicht und bezahlt werden:

  1. Sie sind innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein umgezogen oder Sie sind aus einem anderen Kreis zugezogen und möchten Ihr bisheriges Kennzeichen weiterhin verwenden.
  2. Sie verfügen über eine Zulassungsbescheinigung Teil I, auf deren Rückseite ein Aufkleber angebracht ist. Der Aufkleber muss während der Onlineadressänderung entwertet werden.
  3. Sie haben den Umzug bereits beim Einwohnermeldeamt angegeben.
  4. Sie haben nicht Ihren Namen geändert. Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, ist die Nutzung dieses Onlineservices leider nicht möglich. Sprechen Sie bitte unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Straßenverkehrsamt vor.

Für die Nutzung dieses Angebotes ist die Registrierung und Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW  (Benutzername und Kennwort) erforderlich. Die eID des Personalausweises wird nicht benötigt.

Kfz - Antrag auf Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (online einreichen und bezahlen)